Betreff
Sachstandsbericht zur Schleuse Osterhausen
Vorlage
V-PLA/16/141
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

a)      Erneuerung der Schleuse Osterhausen

 

Von der mit rd. 1,8 Mio. € veranschlagten Schleusensanierung sind zwischenzeitlich 1,4 Mio. € von verschiedenen Förderstellen eingeworben worden.

 

Erst nachdem der Kaufvertrag und die Nutzungsvereinbarung über die Schleuse Osterhausen Ende November 2015 unterzeichnet waren, konnten seitens des Landkreises die noch ausstehenden folgenden Förder- und Organisationsthemen in Angriff genommen werden. Das sind:

 

· Die Beantragung einer Zuwendung über 300.000 € nach dem Denkmalschutzsonderprogramm des Bundes. Diese konnte - weil fördertechnisch nicht früher möglich - erst Ende Januar 2016 bei der Staatsministerin für Kultur und Medien eingereicht werden. Eine verbindliche Förderaussage kann leider frühestens nach Befassung im Haushaltsausschuss des Bundes - voraussichtlich im Juni 2016 - erwartet werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist erst danach zugelassen.

 

· Parallel wurde das Nds. Umweltministerium – Minister Wenzel – gebeten, die Kosten für die notwendigen Planungs- und Prüfungsleistungen (Detailplanung und Prüfstatik, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung und örtliche Bauüberwachung, Beweissicherung) durch Beauftragung des Nds. Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aurich zu übernehmen. Der Minister hat darauf Anfang April geantwortet und mitgeteilt, dass er leider keinen Spielraum für die Erledigung zusätzlicher Aufgaben ohne eine finanzielle Absicherung sieht. Der Landkreis hat den Minister unter Hinweise auf die zuvor von Seiten des Landes gemachten Versprechungen gebeten die Entscheidung zu überdenken. Die örtlichen Bundes- und Landtagsabgeordneten sind ebenfalls informiert worden.

 

 

b)      Betrieb der Schleusen und Brücken

 

Mit dem notariellen Kaufvertrag über die Schleuse Osterhausen musste sich der Landkreis verpflichten, zum 01.05.2016 nicht nur die Bedienung der Schleuse und Straßenbrücke Osterhausen sondern auch die Bedienung der weiteren Schleusen und Brücken im Elisabethfehnkanal zu übernehmen.

 

Ein verbindliches Betriebskonzept für die vorgenannten Anlagen ist u.a. Bestandteil der Nutzungsvereinbarung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Bedingung diverser bereits eingeworbener Fördermittel.

 

Um für den Betrieb die Potenziale vor Ort nutzen zu können, wurde am 03.03.2016 ein Workshop in Elisabethfehn durchgeführt, zu dem all diejenigen eingeladen waren,

 

·      die über Ressourcen verfügen und in den letzten Jahren ein grundsätzliches Interesse am Betrieb der Schleusen und Brücken gezeigt haben,

·      die vom Betrieb in irgendeiner Art und Weise direkt betroffen sind,

·      die inhaltlich wertvolle Hinweise und Anregungen zu einem Betriebskonzept liefern könnten.

 

Im Ergebnis hat sich der Orts- und Verschönerungsverein Elisabethfehn (OVE) e.V. verbindlich bereit erklärt, die Bedienung der Schleuse und Brücke Osterhausen ehrenamtlich zu übernehmen. Für die weiteren Schleusen und Brücken wurde angesichts der Gefahrenlage und teilweise auch Komplexität der Bedienung (Eisenbahnbrücke) eine ehrenamtliche Lösung ausgeschlossen. Insbesondere Personalrotationen und der Beschäftigung von Personal ohne permanente Aufgabenwahrnehmung will die WSV nicht zustimmen.

 

Auf Bitte des Landkreises erklärt sich das Wasser- und Schifffahrtsamt Meppen (WSA) bereit, auch über den 01.05.2016 hinaus bei der Bedienung der Brücken und Schleusen im Kanal auszuhelfen.

 

Die Einsatzzeiten des WSA werden ab dem 01.05. dem LK in Rechnung gestellt (nach Kostenerstattungsvorschrift des Bundes).

 

Für die kreiseigene Schleuse Osterhausen und die Straßenbrücke Osterhausen kommt kurzfristig Bedienpersonal zum Einsatz (eine ehrenamtliche Beauftragung von zwei Beschäftigten des OVE wird aktuell vorbereitet).

 

Die Bedienung der weiteren 3 Schleusen und 6 Brücken soll sobald als möglich geregelt werden. Hierfür ist die Beschäftigung einer Saisonkraft geplant.

 

 

c)      Einzäunung der Schleusen

 

Das WSA beabsichtigt seine Schleusen Reekenfeld, Brandreeken und Elisabethfehn einzuzäunen (Zaunhöhe 1,40 m). Die kreiseigene Schleuse Osterhausen wird wegen geringerer Gefährdungslage nicht eingezäunt.

 

Die komplette Einzäunung der drei betroffenen Schleusen würde in der Praxis bedeuten, dass keine Überquerungen mehr möglich sind.

 

Auf Wunsch des Landkreises und der Gemeinde Barßel kann sich das WSA auch eine eingeschränkte Einzäunung (z.B. nur der Schleusenkammer; ggf. auch nur einseitige Einzäunung) vorstellen. Hierdurch wird weiterhin eine Überwegung der Schleusenanlagen möglich sein.

Für dieses Entgegenkommen verlangt das WSA die Übernahme der Verkehrssicherung auf den Überwegungen (Laubbeseitigung, Winterdienst, Mitteilung über Schäden in der Überwegung z.B. Stolperfallen). Für die Beseitigung von Schäden an der Überwegung bleibt weiterhin das WSA als Eigentümer zuständig.

 

Solange das WSA die Schleusen und Brücken für den Landkreis noch bedient (s. Buchstabe a), kann der WSA-Mitarbeiter vor Ort diese Aufgaben mit übernehmen. Wenn das WSA den Betrieb der Schleusen und Brücken einstellen muss (z.B. wenn die Schleuse Osterhausen nicht mehr betriebstüchtig ist oder während der Neubauphase der Schleuse Osterhausen) und deshalb kein Mitarbeiter des WSA mehr vor Ort ist, muss die Verkehrssicherung muss von der Gemeinde geregelt werden. Mit der Gemeinde wurde vereinbart, dass zunächst die Lösung des Landkreises für den Betrieb der Schleusen und Brücken abgewartet werden soll, um ggf. Synergieeffekte nutzen zu können. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Gemeinde eine eigene Lösung finden.