Es meldete sich ein Einwohner aus Emstekerfeld und erkundigte sich nach Lärmschutzmöglichkeiten für den Parkplatz an der B 72 (E 233) zwischen der AS Cloppenburg/Industriegebiet und der AS Emstekerfeld. Seine schriftlich formulierte Anfrage reichte er beim Vorsitzenden ein. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Diese Anfrage, so teilte Herr Hillgruber von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen mit, sei bekannt. Er habe dem Einwohner im Gespräch erläutert, dass Lärmvorsoge lediglich beim Neubau und bei wesentlichen Änderungen von Straßen in Betracht käme. Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen  werde dann nach der 16. BImSchV ermittelt. Bei bestehenden Bundesstraßen habe der Bund die sogenannte Lärmsanierung eingeführt. Hierbei handele es sich um eine freiwillige Leistung, die ebenfalls an das Vorliegen bestimmter Lärmwerte geknüpft sei. Sofern diese Auslösewerte nicht erreicht würden, werde keine Lärmsanierung erfolgen. Nach bisheriger Überprüfung der Sachlage würden die Chancen für eine Lärmsanierung als nicht sehr hoch eingestuft, auch weil der Abstand der Siedlung zum Parkplatz groß sei. Die NLStBV werde die Unterlagen für den angesprochenen Bereich nochmals überprüfen und den Einwohner dann über das Ergebnis informieren.