Sitzung: 29.08.2017 Sozialausschuss
Vorlage: V-SOZ/17/066
Der
Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem
Betreuungsverein für die Durchführung der Querschnittsarbeit jeweils einen
Zuschuss in Höhe von 40.000,00 Euro als Festbetrag für die Jahre 2018 bis 2020
zu gewähren.
Medizinaldirektor
Dr. Tabeling trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/17/066 vor. Zur Ergänzung der
Personalkostenberechnung verwies Medizinaldirektor Dr. Tabeling auf eine
Tischvorlage (Anlage 2).
Kreistagsabgeordneter
Arkenau dankte dem Betreuungsverein für seine Tätigkeit in den vergangenen
Jahren. Er verwies darauf, dass der Betreuungsverein seine Rücklagen
abgeschmolzen habe und nun die Refinanzierung gesichert werden müsse.
Kreistagsabgeordneter Arkenau schlug daher vor, dem Beschlussvorschlag zu
folgen und den Zuschuss für 3 Jahre zu bewilligen.
Kreistagsabgeordneter
Karnbrock machte deutlich, dass der Betreuungsverein eine wichtige Aufgabe
erfülle und sprach ihm seinen Dank aus. Es sei bedauerlich, dass der Bund eine
sichere Finanzierung noch nicht gewährleiste. Er stellte ebenfalls den Antrag,
den Zuschuss als Festbetrag für 3 Jahre zu bewilligen.
Vorsitzender Eilers stellte die gleichlautenden Anträge der Kreistagsabgeordneten Arkenau und Karnbrock zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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