Sitzung: 17.08.2017 Jugendhilfeausschuss
Unterhaltsvorschuss
– Neuregelung zum 01.07.2017
Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann teilte anknüpfend
an die letzte Berichterstattung in der Sitzung am 16.02.2017 mit, dass sich das
Unterhaltsvorschussgesetz geändert habe
und am heutigen Sitzungstag endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
sei. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 6 Jahren und die Höchstaltersgrenze
bis zum 12. Lebensjahr seien aufgehoben worden. Unterhaltsvorschuss könne
nunmehr grundsätzlich ohne zeitliche Befristung bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres gewährt werden.
Derzeit lägen ca. 650 Neuanträge vor mit
weiterhin steigender Tendenz. Damit seien die Antragszahlen höher als zunächst
erwartet. Die Kreisverwaltung gehe davon
aus, dass sich die Fallzahlen nahezu verdoppeln werden (laufende Zahlfälle zum
Stichtag 31.07.2017 = 779).
Das Personal in diesem Bereich sei um 50% von 4
Vollzeitstellen auf 6 Vollzeitstellen aufgestockt worden. Da einige in Teilzeit
beschäftigt seien, seien 8 Mitarbeiter in der Unterhaltsvorschussstelle tätig.
Für Kinder bis unter 6 Jahren würden 150 €/Monat,
für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 201 €/Monat,
und für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 268 €/Monat gezahlt.
Sachstandsbericht
über die unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kinder und Jugendliche im
LK CLP
Die letzte
Berichterstattung läge bereits ein Jahr zurück.
Mit dem am
zum 01.11.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,
Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sei für
unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, kurz: UMA genannt, ein
eigenständiges Verteilungssystem geschaffen worden. Während bis dahin die
jungen Flüchtlinge von den Kommunen zu betreuen gewesen wären, in dessen
Einzugsbereich sie aufgegriffen worden seien und sich damit eine einseitige
Belastung der Kommunen entlang der Flüchtlingsroute und der begehrten
Großstädte ergeben habe, sollte mit dem neuen Gesetz eine gerechte Verteilung
auf alle Bundesländer erfolgen.
Niedersachsen
müsse für den Zeitraum ab 01.11.2015 gemäß dem sogenannten Königsteiner
Schlüssel 9,32104% aller in Deutschland neu registrierten UMA aufnehmen. Die
Berechnung der Quoten für die einzelnen niedersächsischen Jugendämter wiederum
erfolgt nach Einwohnerzahlen (LK CLP = 2,04 %).
Derzeit läge
die Quote des LK CLP bei 101 UMA; untergebracht seien 84 zuzüglich 2 aktueller
Zuweisungen vom 16.08.2017.
31 UMA seien
in Wohngruppen untergebracht. 23 UMA seien in 19 in Gastfamilien, 20 in mobiler
oder ambulanter Betreuung und 9 bei Verwandten untergebracht. Ein UMA sei
aktuell abgängig.
Von den
seinerzeit 5 neu eingerichteten speziellen Wohngruppen für UMA konnten
zwischenzeitlich 2 geschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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