Unterhaltsvorschuss – Neuregelung zum 01.07.2017

 

Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann teilte anknüpfend an die letzte Berichterstattung in der Sitzung am 16.02.2017 mit, dass sich das Unterhaltsvorschussgesetz  geändert habe und am heutigen Sitzungstag endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sei. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 6 Jahren und die Höchstaltersgrenze bis zum 12. Lebensjahr seien aufgehoben worden. Unterhaltsvorschuss könne nunmehr grundsätzlich ohne zeitliche Befristung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.

Derzeit lägen ca. 650 Neuanträge vor mit weiterhin steigender Tendenz. Damit seien die Antragszahlen höher als zunächst erwartet.  Die Kreisverwaltung gehe davon aus, dass sich die Fallzahlen nahezu verdoppeln werden (laufende Zahlfälle zum Stichtag 31.07.2017 = 779).

 

Das Personal in diesem Bereich sei um 50% von 4 Vollzeitstellen auf 6 Vollzeitstellen aufgestockt worden. Da einige in Teilzeit beschäftigt seien, seien 8 Mitarbeiter in der Unterhaltsvorschussstelle tätig.

 

Für Kinder bis unter 6 Jahren würden                         150 €/Monat,

für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren                           201 €/Monat,

und für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren                  268 €/Monat gezahlt.

 

 

Sachstandsbericht über die unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kinder und Jugendliche im LK CLP

 

Die letzte Berichterstattung läge bereits ein Jahr zurück.

Mit dem am zum 01.11.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sei für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, kurz: UMA genannt, ein eigenständiges Verteilungssystem geschaffen worden. Während bis dahin die jungen Flüchtlinge von den Kommunen zu betreuen gewesen wären, in dessen Einzugsbereich sie aufgegriffen worden seien und sich damit eine einseitige Belastung der Kommunen entlang der Flüchtlingsroute und der begehrten Großstädte ergeben habe, sollte mit dem neuen Gesetz eine gerechte Verteilung auf alle Bundesländer erfolgen.

Niedersachsen müsse für den Zeitraum ab 01.11.2015 gemäß dem sogenannten Königsteiner Schlüssel 9,32104% aller in Deutschland neu registrierten UMA aufnehmen. Die Berechnung der Quoten für die einzelnen niedersächsischen Jugendämter wiederum erfolgt nach Einwohnerzahlen (LK CLP = 2,04 %).

Derzeit läge die Quote des LK CLP bei 101 UMA; untergebracht seien 84 zuzüglich 2 aktueller Zuweisungen vom 16.08.2017.

 

31 UMA seien in Wohngruppen untergebracht. 23 UMA seien in 19 in Gastfamilien, 20 in mobiler oder ambulanter Betreuung und 9 bei Verwandten untergebracht. Ein UMA sei aktuell abgängig.

Von den seinerzeit 5 neu eingerichteten speziellen Wohngruppen für UMA konnten zwischenzeitlich 2 geschlossen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: