Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Antrag von Frau Lüdders, 8.000 € für die Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen in den Haushalt zu stellen, wurde mit 13-Ja-Stimmen, 32-Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung abgelehnt.

 

Der Antrag der Schwangerenberatungsstellen donum vitae und Diakonie auf einen Zuschuss in Höhe von 8.000 € für die Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen für Leistungsempfängerinnen gemäß SGB II, SGB XII und AsylbLG wurde damit mit Mehrheit vom Kreistag abgelehnt.

 

 


Ausschüsse:    Sozialausschuss am 07.12.2010

                        Kreisausschuss am 09.12.2010

 

Kreistagsabgeordnete Hukelmann nahm an der Beratung zu diesem TOP nicht teil.

 

Kreistagsabgeordneter Niehaus, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt vor.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders erklärte, es gehe um 8.000 € zur Unterstützung einer Gruppe von Frauen und Männern, die ihr Leben selbst in die Hand nehmen und verantwortlich gestalten wollten für sich und ihre Kinder, dies aus finanziellen Gründen aber nicht könnten. Auch für diese Menschen sei man politisch verantwortlich. Fachfrauen und die Gleichstellungsbeauftragte hätten die Notwendigkeit für die Übernahme der Kosten aufgezeigt und nachgewiesen. Sie halte es nicht für klug, als Außenstehende diesem Votum nicht zu folgen. Sie stelle daher den Antrag, 8.000 € in den Haushalt einzustellen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck unterstützte den Antrag von Frau Lüdders. Auch wenn der Regelsatz in Höhe von 15,55 € theoretisch die Ausgaben für Verhütungsmittel beinhalte, hätten viele Frauen nicht die Möglichkeit, dieses Geld dafür auszugeben. Es würde ständig über die hohen Kosten in der Jugendhilfe geklagt. Hier habe man eine Möglichkeit, Prävention zu praktizieren. Diese 8.000 € seien eine gute Investition und könnten in einigen Familien viel Leid ersparen.

 

Kreistagsabgeordnete Korfhage unterstützte den Antrag von Frau Lüdders. 8.000 € sei ein kleiner Betrag, um Frauen eine große Sicherheit zu geben.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer erklärte, hier werde über ein sensibles schwieriges Thema diskutiert. 8.000 € gegen evtl. Mehrkosten in der Jugendhilfe aufzurechnen sei s.E. nicht der richtige Diskussionsansatz. Es gebe verschiedene Ansätze zu diesem Thema: die ethisch moralische Ebene, die soziale, finanzielle, wirtschaftliche und politische Ebene und nicht zuletzt die Frage nach der grundsätzlichen Zuständigkeit. Das Argument, mit diesen 8.000 € könne ein lebenswürdigeres Leben gestaltet werden, lasse er nicht gelten.

 

Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil die Höhe der Regelleistungen für Erwachsene nicht in Frage gestellt und auch nicht als offenkundig unzureichend beurteilt. Da der Regelbedarf auch weiterhin als pauschaler Gesamtbetrag gewährt werde, habe das Bundesverfassungsgericht es auch als zumutbar bewertet, einen höheren Bedarf in einem Lebensbereich durch geringere Ausgaben in einem anderen auszugleichen.

 

Ob der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger insgesamt ausreichend sei, werde derzeit auf Bundesebene geklärt.

 

Es sei die Frage zu stellen, ob sich der Landkreis in die Diskussion begebe, um festzustellen, was leistbar sei oder nicht. Es gebe viele andere Ausgaben, die bezweifelt und kritisiert würden und für die die Regelsätze nicht ausreichend seien. Hier könnten die Kommunen auch nicht alle Aufgaben übernehmen. Es gebe Kinder in Familien, die mit bestimmten Maßnahmen unterstützt und ins Leben geführt werden müssten. Das sei die Chance, Kinder, die geboren wurden, in die Gesellschaft zu integrieren. Es könne nicht von vornherein gesagt werden, Kinder aus diesen Familien würden alle Heimkinder. Er habe nichts gegen eine Diskussion über dieses Thema, sie müsse aber da geführt werden, wo sie hingehöre.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders erklärte, sie müsse richtig stellen, dass sie keine Diskussion führen wolle, sondern leider müsse. Sie trage als Kreistagsabgeordnete die Verantwortung für dieses Klientel und diese Verantwortung wolle sie auch wahrnehmen.

 

Kreistagsabgeordnete Korfhage erklärte, es gehe hier nicht um Einsparung von Heimkosten, sondern um die Selbstbestimmung der Frauen. Sie fühle sich verantwortlich, diesen Frauen Unterstützung angedeihen zu lassen.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff vertrat die Meinung, der Landkreis könne nicht alle sozialen Probleme regeln. Dann komme man in die Hartz-IV-Diskussion, für die aber eine andere Ebene zuständig sei. Man könne nicht alle Probleme vor Ort nach dem Gießkannen-Prinzip lösen.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel erklärte, wenn alle Hartz-IV-Empfänger die Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen in Anspruch nehmen würden, seien 8.000 € nicht ausreichend. Diese Mittel seien für Menschen, die in einer besonderen Notsituation seien und die an die Hand genommen und geleitet werden wollten. Es gebe von Tag zu Tag mehr hilflose Menschen, die von den Institutionen versorgt und geleitet werden wollten. Der Betrag von 8.000 € sollte in den Haushalt eingestellt werden. Nach ein paar Jahren könne über das Ergebnis neu beraten werden.