Sitzung: 23.05.2017 Jugendhilfeausschuss
Kreisverwaltungsoberrätin
Lottmann wies darauf hin, dass in der Regel in der zweiten Jahressitzung des
Jugendhilfeausschusses die jährliche Kindergartenbedarfsplanung mit Stand
01.10. des Vorjahres vorgestellt werde. Im letzten Jahr habe der Nds.
Landesrechnungshof im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Planung der
Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen auf die Abstimmung der Planung mit den
Städten und Gemeinden hingewiesen. Auch sei aus den Reihen des
Jugendhilfeausschusses um eine einheitliche Berechnung gebeten worden. Der
Arbeitskreis Soziales habe das Thema behandelt und vereinbart, dass der
Landkreis seine Berechnung in der bisherigen Form – jedoch unter Zugrundelegung
eines 100%igen Bedarfs von 3 Jahrgängen (3-5 Jahre) - vornehme und den Städten
und Gemeinden diese zur Abstimmung vorlege. Die Unterlagen seien erstellt und
lägen diesen zur Stellungnahme vor. Die Bedarfsplanung solle noch mit den
Bürgermeistern in der kommenden HVB-Tagung am 13.06.2017 erörtert werden. Die
Planung werde in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses als TOP
aufgenommen.
Im
Rahmen des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und
Jugendlichen habe die Bildungsreferentin der Ev. Kirche das Jugendamt und den
Jugendhilfeausschuss schriftlich darum gebeten, die neue Vorschrift des § 48 b
SGB VIII (= Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit)
zu verhindern. Der Kinderschutz solle dadurch gestärkt werden, bringe jedoch
enorme bürokratische Belastungen mit sich und würde das ehrenamtliche
Engagement eher gefährden als unterstützen.
Nach
der neuen Vorschrift solle für Träger von Einrichtungen der offenen
Jugendarbeit, die keiner Betriebserlaubnis nach dem SGB VIII bedürfen (z.B.
Jugendfreizeiteinrichtung, Jugendbildungseinrichtung, Jugendherberge), eine
Meldepflicht eingeführt und auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Tätigkeitsuntersagung
ausgesprochen werden. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht könne mit einem
Bußgeld belegt werden.
Einrichtungen
mit ausschließlich neben- oder ehrenamtlichen Personen hätten ein Konzept zum
Kinderschutz zu entwickeln und bei einer Kindeswohlgefährdung die Beratung des
Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.
Dagegen
hätten sich bereits ausgesprochen:
·
die Arbeitsgemeinschaft der
Jugendämter
·
der Landesjugendhilfeausschuss des
Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
·
der Bundesjugendring
Die
Jugendämter in Niedersachsen seien vom Nds. Landkreistag um Stellungnahme zum
Gesetzentwurf gebeten worden. Die Kreisverwaltung habe sich ebenfalls gegen
diese Vorschrift ausgesprochen und sich den Ausführungen der o.g. Institutionen
angeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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