Beschluss: einstimmig beschlossen

Vorsitzender Niehaus stellte zunächst den Antrag des Kreistagsabgeordneten Friedhoff zur Abstimmung.

 

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag nicht zu empfehlen, hinsichtlich des Antrages des  St. Antonius-Stiftes Emstek auf Gewährung eines Zuschusses für Baumaßnahmen des Krankenhauses
- als Grundsatzbeschluss, unter Beachtung der jeweiligen Haushaltslage – als angemessenen Eigenanteil einen Betrag in Höhe von 10 %, gerechnet auf die vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten, zu fordern.

 

 

Danach stellte Vorsitzender Niehaus den Antrag des Kreistagsabgeordneten Möller zur Abstimmung.

 

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen,

hinsichtlich des Antrages des St. Antonius-Stiftes Emstek auf Gewährung eines Zuschusses für Baumaßnahmen des Krankenhauses als angemessenen Eigenanteil einen Betrag in Höhe von 10 %, gerechnet auf die vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten, zu fordern.

Diese Regelung soll kein Grundsatzbeschluss für künftige Fälle sein.

 

Unter Anrechnung des vom Krankenhaus geforderten Eigenanteiles in Höhe

von 64.894,08 € und der Anwendung der „2/3-Regelung“ wird ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 56.031,15 € gewährt.

 


Kreisoberamtsrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/10/010 vor.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Loots erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass der Landkreis durch die Festlegung des vom Krankenhaus erwarteten Eigenanteils die Höhe des Kreiszuschusses vorgebe. Es sei Aufgabe des Krankenhauses, die Eigenmittel aufzubringen. Eine Prüfung, ob weitere Gelder von dritter Seite fließen würden, erfolge nicht.

 

Erster Kreisrat Frische erläuterte, dass die vom Land anerkannten förderfähigen Baukosten ausschließlich den stationären Bereich des Krankenhauses betreffen würden. Die darüber hinaus gehenden Kosten der Gesamtbaumaßnahme seien in erster Linie dem ambulanten Bereich zuzuordnen. Der ambulante Bereich sei nicht Gegenstand der Förderung durch Land und Landkreis. Ambulante Einrichtungsteile  seien durchaus notwendig, um das Krankenhaus attraktiv und wirtschaftlich konkurrenzfähig zu halten, die Baukosten hierfür müssten jedoch auf einem anderen Weg finanziert werden. Die Eigenmittel des Krankenhauses nur für den ambulanten Bereich einzusetzen, sei nicht angebracht.

 

Kreistagsabgeordneter Möller betonte, dass im Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010 zu Recht ein angemessener Eigenanteil gefordert werde. Für das Krankenhaus Emstek seien vom Land rd. 648.000 € Baukosten als förderfähig anerkannt worden. Hierauf bewillige das Land einen Festbetrag von 500.000 €. Die CDU-Fraktion halte es in diesem Fall für angemessen, vom Krankenhaus einen Eigenanteil in Höhe von 10 %, gerechnet auf die vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten, zu fordern. Diese Regelung sei aber nicht als Grundsatzbeschluss zu verstehen. Welcher Eigenanteil angemessen sei, könne bei künftigen Anträgen durchaus unterschiedlich beurteilt werden. Wichtig sei zudem, dass die Eigenmittel auch tatsächlich vorhanden seien. Zu bedenken sei ferner, dass in Zukunft Bauvorhaben mit erheblich höheren Beträgen anstehen könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff stimmte der Forderung nach einem Eigenanteil zu. Er war ebenfalls der Auffassung, dass die Eigenmittel nicht für die nicht förderfähigen Baukosten eingesetzt werden sollten. Kreistagsabgeordneter Friedhoff forderte jedoch, die „10-Regelung“ auf die vom Land als förderfähig anerkannten Baukosten als weiteren „Grundsatzbeschluss“ zu fassen. Es gelte, alle Krankenhäuser gleich zu behandeln. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass durch einen höheren Kreiszuschuss die missliche Wirtschaftslage eines Krankenhauses aufgefangen werden müsse.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck meinte, dass die Bestimmung des angemessenen Eigenanteiles eine schwierige Entscheidung sei. Da auch die jeweilige Haushaltslage des Landkreises zu beachten sei, spreche er sich gegen einen Grundsatzbeschluss aus. Er unterstütze jedoch ebenfalls die „10-Regelung“ auf die vom Land als förderfähig anerkannte Baukosten.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff schlug ergänzend vor, einen Grundsatzbeschluss zur „10-Regelung“ zu treffen, der auch die Haushaltslage des Landkreises einbeziehe.