Kreisjugendpflegerin Alexandra Pille berichtete über ihre Tätigkeit in der Jugendarbeit und im Jugendschutz im Jahr 2016.

 

Anmerkung: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Thedering hob anerkennend die Fülle der Tätigkeiten hervor, die die Kreisjugendpflege zu bearbeiten habe. Auf Nachfrage teilte Kreisjugendpflegerin Pille mit, dass ein Flyer über die geplanten Veranstaltungen derzeit im Druck sei.

 

Herr Fangmann erkundigte sich, welche Konsequenzen bei Testkäufen festgestellte Verstöße hätten. Kreisjugendpflegerin Pille erläuterte, dass bei einem Erstverstoß ein Bußgeld von bis zu 300,00 € festgesetzt werde. Das Bußgeld werde gegen den Kassierenden festgesetzt. Die Höhe des Bußgeldes hänge vom Einkommen ab.

 

Herr Nienaber wies ergänzend darauf hin, dass Testkäufe seit 2009 durchgeführt würden. Es habe sich als gutes Steuerungsinstrument erwiesen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen verwies auf die der Sitzungseinladung beigefügten Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg. Nach ihrer Ansicht sei die Förderung in den jeweiligen Städten und Gemeinden z. B. hinsichtlich der Förderhöhe pro Tag, Altersbegrenzung oder der Kriterien, wann ein Betreuer bezuschusst werde, sehr unterschiedlich. Sie sehe es als Aufgabe des Landkreises an, als grundsätzlich für die Jugendarbeit zuständige Behörde darauf zu achten, dass kreisweit die Förderung in etwa gleichrangig geregelt sei. Zwar müsse den Städten und Gemeinden ein Spielraum belassen werden. Die Förderrichtlinien variierten nach Ihren Vorstellungen allerdings zu stark. Sie regte an, durch den Landkreis Rahmenvorgaben zu erarbeiten.

 

Erster Kreisrat Frische erwiderte, dass diese Aufgabe den Städten und Gemeinden zum 01.01.1995 durch einen Kreistagsbeschluss übertragen worden sei. Ein entscheidender Grund für die Übertragung der Aufgabe sei  seinerzeit u. a. eine teilweise  Doppelförderung durch den Landkreis und die Städte und Gemeinden gewesen. Zudem sei es der ausdrückliche Wille gewesen, die Förderung der Jugendarbeit vor Ort anhand der örtlichen Gegebenheiten in eigener Zuständigkeit zu regeln.

Erster Kreisrat Frische bot an, das Thema auf der nächsten Klausurtagung der Bürgermeister zu erörtern. Es könne allerdings nur ein Appell an die Städte und Gemeinden sein, ihre Richtlinien annähernd einheitlich zu gestalten.

 

Herr Thedering verwies auf die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Jugendgruppenleiterschulungen. Um ausreichend Zeit für die Schulungen zu haben, fänden sie in aller Regel in Häusern mit Vollverpflegung statt. Der derzeitige Förderbetrag von 4 € pro Tag und Teilnehmer stünde nicht mehr in einem angemessenem Verhältnis zu den Kosten. Kreisoberamtsrätin Lottmann erwiderte, dass eine Änderung der Förderhöhe vorbereitet und als Tagesordnungspunkt in der nächsten  Sitzung behandelt werde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: