Kreisoberamtsrätin Lottmann teilte mit, dass wegen der Gedenkfeier zur Reichsprogromnacht  der Sitzungstermin im November auf Dienstag, den 07.11.2017, vorverlegt worden sei.

 

Im Oktober 2016 sei vom Bundesfamilienministerium eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.01.2017 angekündigt worden. Vertreter der Länder und der Bundesregierung hätten sich nunmehr auf eine Änderung zum 01.07.2017 verständigt. Künftig sollen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bis zum 18.  Lebensjahr statt, wie bisher, bis zum 12. Lebensjahr gezahlt werden. Die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten solle entfallen.

 

Ferner habe der Bund den Entwurf eines Kindertagesbetreuungsausbaugesetzes vorgelegt. Danach sollen den Ländern Gelder nicht nur für den Krippen- sondern auch für den Kindergartenausbau zur Verfügung gestellt werden. Das Land Niedersachsen beabsichtige, Mitte des Jahres eine Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zu erlassen.

 

Im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung habe der Bund den Ländern eine Beteiligung an den Kosten der Integration der Flüchtlinge durch eine jährliche Integrationspauschale zugesagt.

Der Niedersächsische Landtag habe beschlossen, in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 55 Mio. € im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK) für zusätzliches Personal und jeweils 5 Mio. € für die Aufstockung der aktuellen Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT) zur Verfügung zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: