Der Kreistag beschloss einstimmig, in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 für die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg Zuschüsse als Festbetrag in folgender Höhe zu bewilligen:

dem Diakonischen Werk Oldenburg Münsterland:                      28.500,00 €

der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.:             28.500,00 €

dem Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.:                                    28.500,00 €

 

Der Kreistag beschloss ferner einstimmig, dass die Überprüfung der Zuschussbewilligung für die Schuldnerberatungsstelle im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 abgeschlossen ist.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) gem. § 44 b SGB II ab 2011 die Schuldnerberatung, soweit sie Teil der kommunalen Eingliederungsleistung nach § 16 a Nr. 2 SGB II neuer Fassung ist, auf den Landkreis (zurück-) überträgt.

 

 


Ausschüsse:    Sozialausschuss am 23.09.2010

                        Kreisausschuss am 07.10.2010

 

Kreistagsabgeordneter Niehaus nahm wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Kreistagsabgeordneter Möller, stellv. Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt vor.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff erklärte, für die jetzige Zuschussperiode werde er der Beschlussvorlage zustimmen. Er beantrage aber, dass die Überprüfung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung noch nicht abgeschlossen werden solle. Die Verwaltung solle beauftragt werden, für die Zuschussperiode 2014 – 2016 zu prüfen, ob die Zuschüsse in Form einer Fallpauschale gewährt werden könnten. Mit den Trägern solle hierüber verhandelt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer bat darum, sich mit dem Antrag der FDP-Fraktion heute nicht zu befassen, sondern den Antrag zur Beratung in den Sozialausschuss zu geben.

 

Erster Kreisrat Frische wies darauf hin, dass dieser Antrag bereits im Sozialausschuss abgelehnt worden sei.