Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschloss bei 3 Gegenstimmen, die Sportförderrichtlinien für die Zeit ab dem 01.01.2011 dahingehend zu ändern, dass die Antragsberechtigung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden entfällt.

 

 


Ausschüsse:    Ausschuss für Kultur und Freizeit am 07.09.2010

                        Kreisausschuss am 07.10.2010

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt, stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Freizeit, trug den Sachverhalt vor.

 

Kreistagsabgeordnete Korfhage erklärte, die UBF habe lange über den Punkt diskutiert und sei zu dem Ergebnis gekommen, im Sportbereich solle nicht gespart werden. Auch eine Förderung von Maßnahmen für den freien nicht vereinsgebundenen Sport müsse möglich sein. Der Landessportbund gebe hierfür keine Zuschüsse. Die Jugendarbeit allgemein sei wichtig und Sportanliegen würden dazu gehören. Der Beschlussvorlage könne nicht zugestimmt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff bemerkte, er könne Frau Korfhage in einigen Dingen zustimmen. Es sei aber zu bedenken, wenn die Städte und Gemeinden antragsberechtigt seien, würde der Landkreis sich das Geld über die Kreisumlage zurückholen. Die Gemeinde entscheide über Maßnahmen im Sportbereich und solle sie auch bezahlen.