a)      Antrag der CDU-Fraktion: Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber zu schaffen

 

Erster Kreisrat Frische teilte mit, dass die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 25.08.2016 für die Sitzung des Sozialausschusses am 30.08.2016 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber“ beantragt habe.

 

Erster Kreisrat Frische verwies darauf, dass der Antrag verspätet eingegangen sei. Die nächste Sitzung finde in der neuen Wahlperiode am 17.11.2016 statt. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion sei im Vorfeld dieser Sitzung über den Sachstand informiert worden.

Im Übrigen, so Erster Kreisrat Frische weiter, arbeite die Verwaltung mit Nachdruck an der Umsetzung des Arbeitsmarktprogrammes der Bundesregierung vom Juli 2016, mit dem Arbeitsgelegenheiten (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen) unter Federführung der Agentur für Arbeit angeboten werden sollen.


b)      Heranziehungsvereinbarungen Wohngeld und Asylbewerberleistungsgesetz

 

Kreisoberamtsrätin Schröder trug vor, dass die mit den Städten und Gemeinden abgeschlossenen Heranziehungsvereinbarungen zur Übernahme der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31.12.2016 auslaufen würden. Die Vereinbarungen seien in 2015 nur für die Laufzeit eines Jahres abgeschlossen worden, da auf Wunsch der Städte und Gemeinden die Höhe der jeweiligen Kostenerstattung für die Personal- und Sachkosten nochmals überprüft werden solle. Für beide Aufgabenbereiche seien bislang Kostenerstattungen in Höhe von 215,00 Euro pro Zahlfall (Wohngeld) bzw. Person (Asyl) festgelegt worden.

Kreisoberamtsrätin Schröder berichtete weiter, dass die Thematik am 02.06.2016 in der Sitzung des Arbeitskreises Soziales, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bürgermeister bzw. ihrer Stellvertretungen, des Ersten Kreisrates sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverwaltung, behandelt worden sei. Im Arbeitskreis sei eine Verständigung dahingehend erzielt worden, dass die in der Heranziehungsvereinbarung Wohngeld an dem Kostenerstattungsbetrag von 215,00 Euro pro Zahlfall festgehalten werde. Für den Aufgabenbereich Asyl solle hingegen die Kostenpauschale auf 300,00 Euro pro Person angehoben werden. Beide Heranziehungsvereinbarungen sollen beginnend ab 01.01.2017 für die Dauer von zwei Jahren mit den vorgenannten Kostenpauschalen abgeschlossen werden.

 

Das Ergebnis aus dem Arbeitskreis Soziales solle den Bürgermeistern in der nächsten Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten am 31.08.2016 vorgestellt werden, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter. Da die heutige Sitzung des Sozialausschusses vor der Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten stattfinde und dies gleichzeitig die letzte Sitzung in dieser Wahlperiode sei, sei beabsichtigt, die Heranziehungsvereinbarungen ohne Beteiligung des Fachausschusses direkt dem Kreisausschuss und dann dem Kreistag vorzulegen.


Die Ausschussmitglieder nahmen den Vorschlag - ohne Bedenken zu äußern - zur Kenntnis.

 

 

 

c)       Asylbewerber im Landkreis Cloppenburg
- Zuweisung / Unterbringung (Sachstandsbericht)


Kreisoberamtsrätin Schröder kündigte einen Infobrief zu diesem Thema an, der in Kürze allen Kreistagsabgeordneten per Mail zugesandt werde.

 

Weitere Mitteilungen lagen nicht vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: