Der Schulausschuss
beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, aufgrund des Antrags der
Schulstiftung St. Benedikt, Vechta, auf Zahlung eines höheren
Sachkostenzuschusses für das Gymnasium ULF in Cloppenburg ab dem Schuljahr
2016/2017, einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 350,00 Euro je Schüler/in und
Jahr zuzustimmen.
Kreisoberamtsrat Deeken trug den Sachverhalt entsprechend
der Vorlage V-SCHUL/16/089 vor.
Sodann bedankte sich der Geschäftsführer der Schulstiftung St. Benedikt, Herr
Kathmann, für die Möglichkeit, das Anliegen der Stiftung im Schulausschuss
darstellen zu dürfen und die bislang gewährte Unterstützung.
In der Stadt Cloppenburg bestünde die wunderbare Situation für Eltern/Erziehungsberechtigte
wie auch Schülerinnen und Schüler, zwischen dem öffentlichen
Clemens-August-Gymnasium und der zur Stiftung zählenden kirchlichen
Liebfrauenschule (ULF) wählen zu können.
Während die kirchlichen Zuschüsse in der Vergangenheit regelmäßig erhöht worden
seien, sei der vom Landkreis Cloppenburg gewährte Sachkostenzuschuss seit 20
Jahren unverändert. Vor diesem Hintergrund sei nunmehr eine Anpassung
angemessen. Bei einer Erhöhung des Sachkostenzuschusses auf 350,00 Euro pro
Schüler/in und Jahr könne die Liebfrauenschule auch künftig „gute Schule
machen“. Dennoch würde die Liebfrauenschule selbst für den Fall einer Erhöhung
des Sachkostenzuschusses des Landkreises Cloppenburg voraussichtlich auch
künftig ein negatives Ergebnis erzielen. Er könne allerdings versichern, dass
eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses des Landkreises Cloppenburg kein
Absinken der kirchlichen Zuschüsse zur Folge haben werde.
Kreistagsabgeordneter Möller (CDU-Fraktion) erklärte, dass seine Fraktion den Antrag der Schulstiftung St. Benedikt unterstütze. Für die Schüler/innen im Landkreis Cloppenburg müsse es bei der finanziellen Unterstützung öffentlicher und kirchlicher Schulen eine gewisse Gleichbehandlung geben.
Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Meyer (SPD-Fraktion)
erklärte Kreisoberamtsrat Deeken, dass sich die Liebfrauenschule bei einer
Erhöhung des Sachkostenzuschusses auf 350,00 Euro pro Schüler/in und Jahr dann
auf dem Niveau der Sachkostenzuschüsse, die den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden gewährt würden, bewege.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen (GRÜNE) erklärte, dass nach dem sogenannten
„Vechtaer Modell“ Sachkostenzuschüsse nur für Schüler/innen aus dem Landkreis
Vechta gewährt würden. Nach dem vorliegenden Beschlussvorschlag würde der
Landkreis Cloppenburg auch für Schüler/innen, die nicht aus dem Landkreis
Cloppenburg kämen, Sachkostenzuschüsse gewähren.
Dazu führte Herr Kathmann aus, dass es sich bei der Liebfrauenschule Vechta um
eine reine Mädchenschule handele und der Einzugsbereich dementsprechend größer
sei. An der Liebfrauenschule Cloppenburg sei der Anteil „auswärtiger“
Schüler/innen sehr gering.
Der Ausschussvorsitzende ließ sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.