1.      Schließung von Mobilfunklöchern im Landkreis Cloppenburg

Kreisamtfrau Bornhorst trug vor, dass seit Jahren Gewerbetreibende – insbesondere Hotels, Gastronomiebetriebe und Touristen aber auch Bürger/innen und Landwirte die völlig unzureichende Mobilfunkabdeckung im Landkreis Cloppenburg beklagten. Verschiedene Gemeinden – insbesondere die Gemeinde Garrel – und auch der Landkreis versuchten seit 2011 unter Einbindung der Bundes- und Landtagsabgeordneten auf die Mobilfunkanbieter einzuwirken - bislang jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht der Anbieter bestünden hier keine weiteren Ausbauabsichten, da die Anschlüsse unwirtschaftlich seien. In verschiedenen Besprechungen mit den Städten und Gemeinden sei daher ein gemeinsames Vorgehen auf Kreisebene angeregt worden.

Im Rahmen der aktuellen Breitbandaktivitäten des Landkreises habe nun das den Landkreis Cloppenburg bislang betreuende Planungsbüro Seim & Partner einen Vorschlag für ein strategisches Vorgehen zur Schließung der Funklöcher unterbreitet.

Inhaltlich gehe es dabei um

·         die Abfrage der Funkversorgung bei den drei relevanten, deutschlandweit aktiven Anbietern sowie den regional aktiven Funkanbietern

·         die Abfrage der Reichweite der Funkversorgung für den Tetra-BOS-Funk bei der Leitstelle Oldenburger Land für das Tetranetz im Kreisgebiet

·         die Querprüfung durch Abfrage bei den Städten und Gemeinden inkl. Feuerwehr, Krankenhäuser, Polizei, Landvolk, etc. bezüglich der Mobilfunklöcher

·         die Abfrage des Infrastruktur - Atlasses der Bundesnetzagentur hinsichtlich der verzeichneten Mobilfunkstandorte

·         die Kartierung und Auswertung der Daten hinsichtlich des Nutzungsbedarfs

·         den Abgleich der Funkversorgung mit der vorhandenen bzw. neu entstehenden Glasfaserversorgung im Kreisgebiet

·         die Erarbeitung von Vorschlägen für neue Mobilfunkstandorte in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und

·         die Vorbereitung der Gespräche mit den Mobilfunkanbietern.

Die Kosten für die vorgenannten Planungsarbeiten würden in Abhängigkeit von den erforderlichen Tagewerken zwischen 11.000 und 15.000 € betragen. Sie würden im Rahmen der Planungskosten für den Breitbandausbau bereitgestellt werden, was eine 50%- Beteiligung durch die Städte und Gemeinden bedeute.

 

2. Windpark Ostermoor; Sachstand zum Ermittlungsverfahren wegen Untreue

Baudirektor Viets informierte die Anwesenden darüber, dass aufgrund der Anzeige eines Bürgers durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den Landkreis Cloppenburg wegen des Tatvorwurfes der Untreue ermittelt werde. Hintergrund der Anzeige sei, dass nach Auffassung des Anzeigenerstatters die durch den Landkreis Cloppenburg festgesetzte Ersatzgeldzahlung für den Windpark Ostermoor in der Gemeinde Saterland zu niedrig gewesen sei.

Nach Überprüfung der Angelegenheit habe nun das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz der Staatsanwaltschaft Oldenburg am 06.04.2016 schriftlich folgendes mitgeteilt:

...Danach sind seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) keine Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten des Landkreises Cloppenburg ersichtlich.“

Die Festsetzung des Ersatzgeldes „ist nach hiesiger Auffassung nachvollziehbar und naturschutzrechtlich nicht zu beanstanden.“

Das Niedersächsische Ministerium des Innern habe nach Aussage des MU mit Schreiben vom 12.03.2015 an den Anzeigenerstatter festgestellt, „dass im Hinblick auf die haushaltsrechtlichen Bestimmungen kein rechtswidriges Verhalten festzustellen ist. Die Verwendung der Ersatzgelder entsprechend dem Bericht des Landkreises auf Seite 4 entspricht auch den naturschutzrechtlichen Vorgaben. Insofern ist es nach hiesiger Auffassung nicht geboten, den Landesrechnungshof einzuschalten.“

Nun werde man sehen, wie die Staatsanwaltschaft aufgrund dieser Stellungnahme des MU entscheiden werde.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.