Bauoberrat Thieke berichtete, dass für den 2+1-Ausbau der B 72 zwischen Cloppenburg und Varrelbusch die Ausschreibung durchgeführt und der Auftrag an die Firma Dallmann aus Bramsche vergeben worden sei.

 

Der Geschäftsbereich Lingen habe für den 2+1-Ausbau der B 72 zwischen Varrelbusch (K 152) und Thülsfelde (K 300) den Planungsauftrag erhalten. Für den Abschnitt von der L 871 bis zur K 152 sei zur Zeit keine weitere Planung vorgesehen. Die ursprüngliche Planung mit einer großzügigen Ortsumfahrung sei aus Kostengründen verworfen worden.

 

Kreisoberamtsrat Westendorf teilte mit, dass aus der Mitte des Verkehrsausschusses verschiedentlich nachgefragt wurde, ob es nicht möglich sei, neben Emstek auch im Nordkreis ein Angebot zur Durchführung von Fahrsicherheitstrainings zu schaffen. Die Verwaltung habe hierzu die Kreisverkehrswacht Cloppenburg, die das Fahrsicherheitstraining durchführt, um eine Stellungnahme gebeten.

 

Bereits 2009 wurden mit der Kreisverkehrswacht Gespräche über die Situation bei den Fahrsicherheitstrainings hinsichtlich der Auslastung der Anlage in Halen als auch über einen möglichen weiteren Standort im Nordkreis geführt. Hintergrund war die zu diesem Zeitpunkt bestehende Kapazitätsgrenze der Anlage in Halen, die vorwiegend durch einen Mangel an Trainern bedingt war.

 

Seit 2010 stehen ausreichend Trainer zur Verfügung, so dass außerhalb der Schulzeiten an Sonnabenden jederzeit ein Fahrsicherheitstraining in Halen stattfinden kann. Leider hat sich herausgestellt, dass lediglich zwei von vier möglichen Sonnabenden im Monat bisher durch Trainings belegt seien.

 

Aus Sicht der Kreisverkehrswacht erscheine es sinnvoll, dass zunächst die Kapazitäten des Verkehrssicherheitsplatzes in Halen ausgeschöpft werden, bevor eine weitere Einrichtung im Nordkreis geschaffen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Teilnehmer je zur Hälfte aus dem Süd- und Nordkreis kommen, so dass sich die Auslastung in Halen bei einem weiteren Verkehrssicherheitsplatz im Nordkreis um die Hälfte reduzieren würde.

 

Der Parallelbetrieb von zwei Einrichtungen erscheint unter diesen Gesichtspunkten, auch aus Gründen der Einrichtungs- und Unterhaltungskosten, nicht notwendig.