Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Verkehrsausschuss beschloss bei einer Gegenstimme, dem Kreisausschuss zu empfehlen, für den Ausbau der E 233 Planungskosten in Höhe von 650.000 € und für den externen Projektkoordinator 180.000 € in den Haushalt 2011 einzustellen.


Landrat Hans Eveslage erläuterte, dass sich der Landkreis Cloppenburg zusammen mit dem Landkreis Emsland, dem Städtering Zwolle-Emsland, den Städten und Gemeinden an der E 233 und den Niederländischen Provinzen seit vielen Jahren für den vierstreifigen Ausbau der E 233 einsetze.

 

Für die regionale Wirtschaft, besonders auch für die Gewerbegebiete an der Trasse, habe die E 233 eine bedeutende Erschließungsfunktion. Die Unternehmen seien auf eine gute Verbindung angewiesen.

 

Es wurden verschiedene Anläufe und Anstrengungen unternommen, um den Ausbau voranzubringen (u.a. Gutachten), sowie die E 233 mit vordringlichem Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan einzubringen.

 

Eine Aufnahme als erweiterter Bedarf mit Planungsrecht sei nun erreicht worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg habe 2008 beschlossen, sich an den Planungskosten (insg. 6 Mio. EUR) für den vierstreifigen Ausbau der E 233 zu beteiligen, wenn die Ems Dollart Region, der Landkreis Emsland und weitere sich an der Finanzierung beteiligen. Daraufhin seien Abstimmungen mit dem Land Niedersachen und der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

 

Entgegen der Auffassung der Landkreise für den vierstreifigen Ausbau wollte das Bundesministerium (BMVBS) zunächst nur einen 2+1-Ausbau und nur auf Teilstrecken einen weitergehenden Ausbau.

 

Nach Gesprächen in Hannover und Berlin sei die Ausbaukonzeption für die weitere Planung aber von dem Ergebnis einer vom Bund zu beauftragenden Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung (VWU) abhängig gemacht worden.

 

Die VWU liege seit Juni 2010 vor. Entsprechend dieser Studie bestehe ein Ausbaubedarf für einen durchgehenden vierspurigen Querschnitt (RQ 28) mit geschätzten Baukosten von rund 341 Millionen Euro. Die VWU sei im Internet für jedermann einsehbar.

 

Landrat Hans Eveslage führte weiter aus, dass das hohe Nutzen- Kosten- Verhältnis (NKV) von 4,6 ermittelt wurde. Bei dem bisher im Bundesverkehrswegeplan dargestellten NKV von 0,2 sei die falsche Strecke (Meppen – Quakenbrück) berücksichtigt worden. Die Verkehrsbelastung der E 233 liege laut VWU weit über dem Durchschnitt von Bundesstraßen. Es wurde ein extrem hoher Anteil an Schwerlastverkehr ermittelt. Die Studie komme daher zu dem Ergebnis, dass ein sicherer und leistungsfähiger Verkehrsablauf nicht durch einen dreispurigen Ausbau, sondern nur mit einer durchgehenden Vierspurigkeit gewährleistet werden kann.

 

Bei einem NKV von 4,6 sei der Verkehrsbedarf, unabhängig vom Bundesverkehrswegeplan, vorhanden und die Strecke könnte und müsste eigentlich sofort ausgebaut werden. Die Wirtschaftlichkeit sei gegeben und der Ausbau gegebenenfalls durch eine Lkw-Maut finanzierbar.

 

Nach diesem positiven Ergebnis könnten die Landkreise Cloppenburg und Emsland die Planung und das Planfeststellungsverfahren durchführen. Es seien aber noch weitere Aufwendungen notwendig, um die Durchführung der Planung zu sichern.

 

Weiter trug Landrat Hans Eveslage den Sachverhalt entsprechend der Vorlage VERK/10/010 vor und ergänzte, dass die Umweltverträglichkeitsstudie incl. der Untersuchung der Linienführung im Oktober 2010 abgeschlossen werde.

 

Sodann stellte Bauoberrat Thieke entsprechend der Anlage 1 zu TOP 6 die Verkehrswirtschaftliche Untersuchung (VWU) vor.

 

Ltd. Baudirektor Raue trug abschließend den Sachverhalt (Projektsteuerung / Personal) entsprechend der Vorlage VERK/10/010 vor.

 

Die Objektplanung, die die Verkehrsplanung, den Landschaftspflegerischen Begleitplan, das Immissionsgutachten, das Schadstoffgutachten, das Bodengutachten und das Sicherheitsaudit umfasst, solle parallel, also für alle Planabschnitte etwa zeitgleich, durchgeführt werden.

 

Es werde vorgeschlagen, die Projektkoordination der Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 für den Abschnitt im Landkreis Cloppenburg durch einen externen Projektkoordinator vorzunehmen. Als ehrgeiziges Ziel sollen die Planungen bis 2012 abgeschlossen sein.

 

Auf entsprechende Nachfragen des Kreistagsabgeordneten Dobelmann erklärte Ltd. Baudirektor Raue, dass das Verfügbarkeitsmodell der Pöyry Infra GmbH nicht weiter verfolgt und kostenwirksam in Auftrag gegeben worden sei, da inzwischen andere Voraussetzungen für die Planung des Ausbaus vorliegen.

 

Die INTERREG-Mittel durch die EDR für die Planung (50% der Planungskosten) müssten nicht zurückgezahlt werden, wenn die Trasse – was sehr unwahrscheinlich wäre - nicht ausgebaut werde. Der Bund müsse als Straßenbaulastträger nach dem Planfeststellungsbeschluss entscheiden, ob der vierstreifige Ausbau erfolge.

 

Das NKV von 4,6 wurde bei Baukosten in Höhe von 341 Millionen Euro auf Indexbasis berechnet.

 

Zur befürchteten Trennwirkung des 4-streifigen Ausbaus wurde ausgeführt, dass durch Wegfall höhergleicher Kreuzungen die Sicherheit auf der E 233 und der kreuzenden Straßen erheblich steigen werde. Darüber hinaus sei die Vorplanung in Form der „Machbarkeitsstudie“ vom Büro Squadra mit den jeweiligen Gemeinden abgestimmt worden.

 

Konkreter Ausbaubedarf an Kreisstraßen werde aufgrund des geplanten Ausbaus der E 233 zur Zeit nicht gesehen, da mit Ausnahme der „Zubringer“ der Verkehr auf den übrigen Kreisstraßen in der Prognose (VWU) abnehmen werde.

 

Auf die Frage des Kreistagsabgeordneten Bohnstengel, ob der Landkreis Cloppenburg die erheblichen Planungskosten zurück bekomme, antwortete Landrat Hans Eveslage, dass nicht davon ausgegangen werde, dass wir sie erstattet bekommen; nur die im Vorfeld anfallenden Grunderwerbskosten seien z.B. beim Bau der A 31 erstattet worden. Ob der Landkreis beim Grunderwerb in Vorleistung gehen wolle, müsse jedoch noch entschieden werden.

 

Kreistagsabgeordneter Kreßmann bekräftigte, dass die in der Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung dargestellten Verkehrsmengen „bedrückend“ seien. Der Ausbau der E 233 sei die logische Konsequenz für die Landkreise Cloppenburg und Emsland, ein eindeutiger Lückenschluss zwischen der A 31 und der A 1 und notwendig für die Verkehre zwischen Rotterdam und Bremen, Hamburg und Skandinavien.

 

Die E 233 sei nach ihrem Ausbau ein sicherer Verkehrsweg, die Fahrzeiten würden durch den Ausbau verkürzt und die Verkehre könnten nicht ausreichend auf Bahn und Schiff umgelagert werden. Die Planungskosten seien daher aufzustocken und in den Haushalt 2011 einzustellen.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel erklärte, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstützt und fragte, ob wegen fehlender Mittel im Bundesverkehrswegeplan eine PPP-Variante angedacht werde.

 

Landrat Hans Eveslage führte aus, dass die Bundesrepublik Deutschland Bauherr werde und die Trasse finanziere, evtl. mit Lkw-Maut. Eine private Finanzierung sei zur Zeit nicht im Gespräch.

 

Kreistagsabgeordneter Götting bedankte sich bei den Landräten Eveslage und Bröring für die Bemühungen um den Ausbau der E 233. Die Verkehrssicherheit werde durch den Ausbau verbessert; zur Zeit sei das Unfallrisiko 4-fach höher als auf anderen Straßen. Außerdem würden die Belastungen für die Anwohner der E 233 gesenkt. Die CDU-Fraktion beantrage, für die Planungskosten 650.000 € und für den externen Projektkoordinator 180.000 € in den Haushalt 2011 einzustellen.

 

Landrat Hans Eveslage ergänzte, dass die Metropolregion Bremen – Oldenburg einen Zuschuss in Höhe von 90.000 € für den externen Projektkoordinator bereitstelle.