Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreisoberamtsrätin Lottmann führte aus, dass Frau Wübben-Siefer bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher berichtet habe. Ihr Vortrag sei dem Protokoll angehängt worden.

 

Das Gesetz sei am 30.10.2015 veröffentlicht und zum 01.11.2015 in Kraft getreten.

 

Damit sei für die unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer, kurz: UMA genannt, ein eigenständiges Verteilungssystem geschaffen worden, dass nunmehr umzusetzen sei.

 

Quote:

Während bislang die jungen Flüchtlinge von den Kommunen zu betreuen gewesen wären, in dessen Einzugsbereich sie aufgegriffen worden seien und sich damit eine einseitige Belastung der Kommunen entlang der Flüchtlingsroute und der begehrten Großstädte ergeben habe, solle mit dem neuen Gesetz eine gerechte Umverteilung auf alle Bundesländer erfolgen.

Niedersachsen müsse ab dem 01.11.2015 gemäß dem sogenannten Königsteiner Schlüssel 9,32104% aller in Deutschland neu registrierten UMA aufnehmen. Die Berechnung der Quoten für die einzelnen niedersächsischen Jugendämter wiederum erfolge nach Einwohnerzahlen (LK CLP = 2,04 %).

Ausgehend von einer Zuweisung von 3.000 UMA an das Land Niedersachsen würden dem Landkreis Cloppenburg 61 UMA zugewiesen. Für die Verteilung gelte ausschließlich die prozentuale Quote. Die Anzahl der tatsächlich jährlich aufzunehmenden UMA sei daher abhängig von der bundesweiten Gesamtzahl.

 

Meldeverfahren:

Die Jugendämter hätten ab dem 01.11.2015 dem Bundesverwaltungsamt werktäglich (Montag-Freitag) bis 10.00 Uhr die aktuellen Zahlen zu melden und zwar

  • untergebrachte UMA´s für die bis 31.10.2015 eine Hilfe zur Erziehung installiert worden sei (sog. Altfälle), die auf die Quote angerechnet würden, sowie
  • Neufälle ab 01.11.2015. Es sei zu unterscheiden zwischen vorläufige Inobhutnahme (vorl. ION) und Inobhutnahme (ION). Eine vorläufige ION erfolge dort, wo die UMA´s aufgegriffen würden, von einer ION werde nach Zuweisung durch die Landesverteilstelle gesprochen.

 

Das Bundesverwaltungsamt errechne daraus die Gesamtzahl der UMA auf Bundesebene sowie die entsprechende Anzahl UMA für jedes Bundesland, das es nach der Verteilquote aufnehmen müsse. Daraus ergebe sich, welches Bundesland Abgabe- und welches Bundesland Aufnahmeland sei. Sodann würden die Länder darüber informiert werden, ob und wie viel UMA sie abgeben bzw. aufnehmen müssen.

Da Niedersachsen bislang weit unter der Aufnahmequote liege, sei es derzeit ein aufnehmendes Bundesland mit der Folge, dass die in Niedersachsen erstmals vorläufig Inobhut genommenen UMA nicht weiter verteilt, sondern hier verbleiben und auf die Quote des Landes angerechnet würden. Darüber hinaus seien Zuweisungen aus anderen Bundesländern möglich.

 

Aktuelle Situation

Dadurch, dass der Landkreis Cloppenburg im Rahmen der Amtshilfe für das Land Niedersachsen eine Notunterkunft in der ehemalige Druckerei Schwärter in Cloppenburg geschaffen habe und somit noch nicht registrierte Flüchtlinge aufnehme, habe sich die Zahl der UMA seit dem 14.10.2015 um 11 UMA erhöht. Davon seinen 10 in Pflegefamilien und einer in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht worden. Mit Stand vom 04.11.2015 sei der Landkreis Cloppenburg mit Altfällen für insgesamt 13 UMA (11 in Pflegefamilie, 2 in Jugendhilfeeinrichtungen) zuständig, die auf die Quote angerechnet würden.

 

Unterbringungsmöglichkeiten

Die meisten Möglichkeiten ergäben sich in der Bereitstellung von Pflegestellen und im stationären Bereich. Derzeit stünden 26 Pflegefamilien mit ca. 30 Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie seien vom Pflegekinderdienst auf ihre Geeignetheit überprüft worden.

Zudem würden 29 Heimplätze eingerichtet werden, die aber teilweise erst ab dem 01.01.2016 zur Verfügung stünden. Weitere 10 UMA könnten anderweitig, in einigen Fällen lediglich übergangsweise, untergebracht werden.

 

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Nüdling erläuterte Kreisoberamtsrätin Lottmann, dass es sich bei der Quote der UMA um eine eigenständige Quote handele. Die Zuweisung erfolge neben der ausländerrechtlichen Aufnahmequote und werde vom Land Niedersachsen nicht auf die ausländerrechtliche Aufnahmequote angerechnet. Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass eine möglicherweise interne Anrechnung noch abzustimmen sei.