Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss sodann einstimmig bei einer Enthaltung, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

a) Gemeinde Lindern – Endausbau der „Von-Siemens-Straße“ im Gewerbegebiet

„Stühlenfeld“

Der Gemeinde Lindern wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für den Endausbau der „Von-Siemens-Straße“ im Gewerbegebiet „Stühlenfeld“ in Höhe von 25 %, max. 39.825,46 Euro gewährt.

 

b) Gemeinde Lindern – Erweiterung der Gewerbegebietes „Stühlenfeld“

Der Gemeinde Lindern wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für den Ausbau der Straße „Riehendamm“ im Gewerbegebiet Stühlenfeld in Höhe von 25 %, max. 16.738,69 Euro gewährt.

 

c) Stadt Löningen – Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes „Löningen-Ost II“

Der Stadt Löningen wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für die Erschließung

des Industriegebietes „Löningen-Ost II“ in Höhe von 25 %, max. 479.268,78 Euro gewährt. Der Zuschuss wird wie folgt ausgezahlt: 200.000,00 Euro in 2015 und vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln 279.268,78 Euro in 2016.

 

 


 

Kreisoberamtsrätin Deeben erläuterte die Sachverhalte zu den drei beantragten Erschließungsmaßnahmen gemäß der Vorlage V-PLA/15/117.

Sie wies darauf hin, dass im Haushalt für 2015 insgesamt 500.000 € Wirtschaftsförderungsmittel veranschlagt seien. Davon seien 296.214 € für bereits bewilligte Maßnahmen gebunden, so dass die von Lindern beantragte Maßnahmen vollständig bewilligt werden könnten, für die von der Stadt Löningen geplante Maßnahme aber nur ein Teilbetrag in 2015 zur Verfügung stehe und der verbleibende Rest in 2016 gezahlt werden müsse.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen wies darauf hin, dass in den drei Gewerbegebieten die geplante Ausbaubreite der Straßen mit 5 m, 6 m und 6,5 m unterschiedlich sei. Lediglich bei der Maßnahme in Löningen sei die Ausbaubreite der Straße begründet worden. Jede Kommune wähle die Straßenbreite offenbar anders, aber alle Maßnahmen sollten gleich mit 25 % gefördert werden. Sie schlage hierzu vor, seitens des Landkreises Förderstandards festzulegen. Wer darüber hinaus einen größeren Ausbau realisieren möchte, müsse dies dann selbst zahlen.

 

Kreisoberamtsrätin Deeben wies hierzu darauf hin, dass es sich bei der Maßnahme in Löningen um ein Industrie- und Gewerbegebiet handele.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises lehne sich an die Fördergrundsätze des Landes Niedersachsen an, in denen die Ausbaustandards vorgegeben seien.

Für Industriegebiete würden danach andere Standards gelten, dort müssten z. B. Parkstreifen eingerichtet werden. Der hier angestrebte Ausbau in Löningen entspreche diesen Förderstandards.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Riesenbeck erklärte sie weiterhin, dass der Wendehammer in der von - Siemens – Straße in Stühlenfeld nicht nur für den dort genannten Unternehmer errichtet werde. Weitere Unternehmer in der Straße könnten diesen nutzen. Die Förderung einer Ausbaumaßnahme nur für ein Unternehmen sei nicht zulässig.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt wies darauf hin, dass allein für die Müllabfuhr ein Wendehammer erforderlich werde.

Im Übrigen unterstreiche die mit den Anträgen deutlich werdende Nachfrage von Unternehmen nach Gewerbegrundstücken die Attraktivität der kreisangehörigen Kommunen.

Er beantrage daher für die CDU-Fraktion, den vorliegenden Anträgen zuzustimmen.