Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

a)         ab 01.01.2015 für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft mit Qualifizierung und höherer Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 156,00 Euro zu gewähren,

b)         ab 01.01.2015 für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 200,00 Euro zu gewähren,

c)         ab 01.01.2015 für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft  mit Qualifizierung und höherer Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 266,00 Euro zu gewähren,

d)         ab 01.01.2015 für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 310,00 Euro zu gewähren.

Diese Bezuschussungsregelung gilt bis zur landesgesetzlichen Neuregelung der Kinderbetreuung, längstens jedoch bis zum 31.12.2016.

 


Jugendhilfeausschuss am 10.03.2015

Kreisausschuss am 24.03.2015

 

Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-JHA/15/065 vor.