Beschlussvorschlag:

 

Sodann beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig bei 1 Enthaltung, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt,

 

1. die Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnungen zur Sicherung des FFH-Gebietes 046 „Markatal mit Bockholter Dose“ (ausgenommen des NSG „Bockholter Dose“) und des FFH-Gebietes 234 „Godensholter Tief“ beim Land Niedersachsen zu beantragen und

dem Land Niedersachsen die Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung des FFH-Gebietes 266 „Ohe“ auf den Landkreis Emsland mitzuteilen;

 

2. die erforderlichen Naturschutzgebietsentwürfe zur Sicherung der FFH-Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg (ausgenommen des LSG „Lethetal“) zu erarbeiten.

 


 

Baudirektor Viets trug den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-PLA/15/110 vor.

 

Er ergänzte, dass die FFH- Gebiete in flächenhafte Schutzgebiete wie z. B. die Talsperre Thülsfeld und in linienhafte Gebiete wie die Flussläufe Ohe, Lahe und Marka zu unterscheiden seien. Sowohl das Land Niedersachsen als auch der Niedersächsische Landkreistag gingen von einer Ausweisung als Naturschutzgebiet aus. Nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sei die Zielsetzung eines Naturschutzgebietes der Schutz von Arten und Lebensgemeinschaften, während Landschaftsschutzgebiete eher den Schutz der Vielfalt, Eigenheit und Schönheit der Landschaft als Gesamtheit im Fokus hätten.

Bei der anstehenden Schutzgebietsausweisung sehe er das Konfliktpotential eher gering, da lediglich 4 der 13 als FFH-Gebiet zu sichernden Gebiete bisher über keinen Schutzstatus verfügen.

Die nun erbetene Zustimmung zur Federführung bedeute die Zustimmung zur federführenden Erarbeitung der Schutzgebietsverordnung. Den Beschluss über den Erlass der Verordnung werde später jeder Landkreis für sich im Wege der politischen Beschlussfassung eigenständig treffen.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt erkundigte sich nach den zu erwartenden Bewirtschaftungsbeschränkungen.

 

Baudirektor Viets erklärte, bei den linienhaften Gewässerabschnitten, die zu sichern seien, beträfen die in der Schutzgebietsverordnung zu treffenden Regelungen überwiegend nur die Unterhaltung der Gewässer. Dies wäre mit den jeweils zuständigen Unterhaltungsverbänden zu klären. Hinsichtlich der Ausdehnung der Gebiete sei mit dem NLWKN bereits vorbesprochen worden, dass nur die Flächen als Schutzgebiet ausgewiesen werden sollten, die zum Gewässer gehören bzw. die unmittelbar angrenzenden Flurstücke, die als Gewässerrandstreifen ausgewiesen seien. Vorrangig betroffen von den Festsetzungen seien die Friesoyther und die Hunte Wasseracht. Mit diesen Verbänden sei eine Zusammenarbeit wegen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowieso erforderlich.

 

Kreistagsabgeordneter Götting erklärte, die Ausweisung der Gebiete sei als Pflichtaufgabe des Landkreises sicherlich abzuarbeiten. Bei der Ausweisung solle aber berücksichtigt werden, dass der Landkreis Cloppenburg unter Flächenknappheit leide, insbesondere durch die Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten und den Ausbau der E 233. Er gehe von einer Wertminderung der Flächen durch die Ausweisung aus und bitte daher darum, hier die Belange der Landwirtschaft im Blick zu haben und bei der Ausweisung flächenschonend zu planen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen wies darauf hin, dass die Ausweisung bereits Ende 2013 hätte abgeschlossen sein müssen. Sie erkundigte sich nach dem Stand der Umsetzung bei anderen betroffenen Landkreisen und danach, welche finanziellen Folgen die Nichtausweisung und das laufende Vertragsverletzungsverfahren für den Landkreis Cloppenburg haben würden.

 

Hierauf entgegnete Baudirektor Viets, das Vertragsverletzungsverfahren laufe gegen die Bundesrepublik Deutschland. Theoretisch könne eine Vertragsstrafe gegen die Bundesrepublik verhängt werden, die wahrscheinlich dann auch an die einzelnen Bundesländer weitergereicht werde. Diese würden sicherlich die Strafe an die Landkreise weiterreichen, z. B. über den Finanzausgleich.

Der Landkreis gehe davon aus, dass das Vertragsverletzungsverfahren Jahre dauern werde. Dem gegenüber sollten jedoch bis Ende 2018 in Niedersachsen alle geforderten Gebietsausweisungen abgeschlossen sein.

Der Großteil der Landkreise in Niedersachsen sei ebenso wie der Landkreis Cloppenburg bisher der Schutzgebietsausweisung nicht vollständig nachgekommen. Dies sei darin begründet, dass die letzte Landesregierung dem Vertragsnaturschutz vor dem Sicherungsnaturschutz Vorrang eingeräumt habe. Dies habe der Landkreis Cloppenburg auch so verfolgt. Nun werde man die Forderung der EU, die formalen Gesichtspunkte wie die Schutzgebietsausweisung zu erfüllen, abarbeiten.

 

Kreistagsabgeordneter Loots fragte, in welcher Größenordnung hier zusätzliche Flächen betroffen seien.

 

Baudirektor Viets führte hierzu aus, dass aufgrund der Tatsache, dass die meisten der Gebiete bereits als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen seien oder sonst gesichert seien, nur in geringem Maße neue private landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen seien. Er gehe von ca. 50 Hektar insgesamt aus. Im Godensholter Tief, welches bisher keinen Schutzstatus habe, seien z. B. kaum Ackerflächen betroffen.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erkundigte sich nach den zu erwartenden Einschränkungen für die Landwirtschaft im Godensholter Tief.

 

Baudirektor Viets führte aus, er gehe nicht von nennenswerten Einschränkungen im Gebiet aus. Gerade in das Godensholter Tief seien in der Vergangenheit viele Kompensationen gelegt worden und die intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung herausgenommen worden. Dadurch sei das Konfliktpotential hier eher gering einzustufen.

 

Kreistagsabgeordneter Kolde erkundigte sich nach den Auswirkungen auf einzuhaltende Abstände zu baulichen Maßnahmen, z. B. bei Planungen für Windparks.

 

Hierauf entgegnete Baudirektor Viets, dass die auszuweisenden Gebiete bereits zu FFH- Gebieten erklärt seien und damit entsprechende Abstandsregelungen anzuwenden seien.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erklärte, sie werde sich bei der Abstimmung zunächst enthalten, um sich vor Ort bei den Betroffenen noch zu informieren.