Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises
Cloppenburg beschloss einstimmig, die Einrichtung „Ein Weidenkörbchen für
Kinder gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)“ nach § 75 SGB VIII als freier
Träger der Jugendhilfe anzuerkennen.
Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/15/066 vor.