Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, folgende Bezuschussungsregelung zu beschließen:

a)         ab 01.01.2015 für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft mit Qualifizierung und höherer Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 156,00 Euro zu gewähren,

b)         ab 01.01.2015 für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 200,00 Euro zu gewähren,

c)         ab 01.01.2015 für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft  mit Qualifizierung und höherer Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 266,00 Euro zu gewähren,

d)         ab 01.01.2015 für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 310,00 Euro zu gewähren.

Diese Bezuschussungsregelung gilt bis zur landesgesetzlichen Neuregelung der Kinderbetreuung, längstens jedoch bis zum 31.12.2016.

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/15/065 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erkundigte sich, in wie vielen Krippengruppen Tagesmütter als Drittkräfte tätig seien. Erster Kreisrat Frische teilte mit, dass auf der letzten Sitzung des Arbeitskreises Kindergarten beim Bischöflich Münsterschen Offizialat ein Nachqualifizierungskonzept für Tagesmütter der BBS Marienhain, Vechta, als nebenberufliche Ausbildung vorgestellt worden sei. In diesem Zusammenhang sei von ca. 6 Drittkräften, die an einer Nachqualifizierung zur Sozialassistentin Interesse hätten, ausgegangen worden.

 

Derzeit seien in 52 der 53 Krippengruppen Drittkräfte tätig, wie Kreisoberamtsrätin auf Frage von Herrn Dr. Stuke mitteilte.

 

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Frau Dr. Kannen zur Berechnung des Zuschussbetrages erläuterte Kreisoberamtsrätin Lottmann, dass das Land Niedersachsen zum einen 52 Prozent der Personalkosten einer Erst- und Zweitkraft und zum anderen 20 Stunden – jährlich aufsteigend - für eine Drittkraft fördere.