Sitzung: 15.01.2015 Ausschuss für Planung und Umwelt
Ein Einwohner wies darauf hin, dass er eine
Eingabe per Email an den Landkreis gemacht habe. Seiner Ansicht nach sei die
Darstellung der Ersatzzahlungen aus Ersatzgeld im Haushalt des Landkreises
nicht richtig und widerspreche der Empfehlung des Niedersächsischen
Landkreistages. Er bat um Auskunft, ob die Darstellung so bleiben solle.
Hierauf entgegnete Baudirektor Viets, bei der
Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die
Doppik handele es sich um eine grundlegende Jahrhundertreform. Der Landkreis
Cloppenburg habe die Umstellung auf die Doppik ab Januar 2010 beschlossen. Da
sowohl die Umstellungs- als auch die laufenden Haushalts- und
Jahresabschlussarbeiten für den Landkreis, die Zweckverbände und sonstige
Einrichtungen wie z. B. das Museumsdorf wahrzunehmen seien, fielen und fallen
alle Aufgaben gleichzeitig an. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen, der
weiteren Bilanzen und der darauf basierenden Jahresabschlüsse seien dabei die
Prioritäten zunächst auf den Landkreis selbst gelegt worden, da die Arbeiten
dafür deutlich umfangreicher seien. Es lägen daher für den Landkreis inzwischen
mehrere Bilanzen und Jahresabschlüsse vor, die allerdings wegen des erheblichen
Zeitaufwandes noch nicht vollständig den gesetzlichen Vorlagefristen
entsprächen. Wenn der Landkreis dies im Laufe des Jahres abgearbeitet habe,
würden unverzüglich die entsprechenden Arbeiten für die Zweckverbände und
sonstigen Einrichtungen in Angriff genommen. Insgesamt habe sich gezeigt, dass
die Umstellung auf das doppischen System ein erheblicher Aufwand sei.
Zur Verbuchung des Ersatzgeldes teilte er
mit, dass diese vollständig der Intention der Empfehlung des Niedersächsischen
Landkreistages entspräche. Aus praktikablen Gründen sei sie jedoch den
gegebenen Rahmenbedingungen, hier der vorhandenen Finanzsoftware, angepasst
worden. Die Abwicklung des Ersatzgeldes über eine Rücklage statt über einen
Zweckbindungsvermerk bilde zudem eher eine deutlichere Abgrenzung und
Transparenz der Verwendung der Ersatzgeldzahlungen. Gerade durch die Abführung
eventueller Überschüsse in die entsprechende Rücklage blieben die
Ersatzzahlungen für die Gesamthaushaltsdeckung unberücksichtigt. Aus dieser
Rücklage würden dann in den Folgejahren die entsprechenden Maßnahmen finanziert.
Zur Ausführung, dass Flächen für den
vierstreifigen Ausbau der E 233 erworben worden seien, die für eine
Kompensation hätten verwendet werden können, sei festzustellen, dass bisher nur
Flächen erworben worden seien, die für die Durchführung von artenschutzrechtlichen
Kompensationsmaßnahmen vorgesehen seien und für die Realisierung des Projektes
als sogenannte CEF- bzw. FCS- Maßnahmen zwingend erforderlich seien. Ohne diese
Flächen könne der vierstreifige Ausbau der E 233 nicht planfestgestellt werden.
Es sei daher nicht möglich, diese Flächen anderweitig für Kompensationszwecke
zu verwenden.
Weiterhin erklärte Baudirektor Viets, die
Höhe des Prozentsatzes zur Ermittlung des Ersatzgeldes für den Bürgerwindpark
Scharrel ergebe sich aus der Umweltverträglichkeitsstudie sowie dem
dazugehörigen landschaftspflegerischen Begleitplan.
Dieser könne jederzeit eingesehen werden.
(Anmerkung der Verwaltung zum weiteren Inhalt
der Email des Einwohners bezüglich des Bürgerwindparks Scharrel: „Aus dem
Artikel in der „Land &. Forst“ ist zu entnehmen, dass die Grundsteinlegung
am 25.Mai 2012 und der Turmbau Anfang Juli des gleichen Jahres erfolgten. Der
Baubeginn fand somit nicht, wie dargestellt, im Februar 2012 statt.
Da zum Zeitpunkt der Erteilung der BImSchG-
Genehmigung der Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten wegen
Lieferschwierigkeiten bei den Windkraftanlagen nicht abschließend feststand,
ist in der erteilten BImSchG- Genehmigung der Zahlungstermin für das
Ersatzgeld auf ein halbes Jahr nach
Erteilung der BImSchG- Genehmigung festgelegt worden. Von der Soll-Vorschrift
zur Entrichtung einer Sicherheitsleistung in diesem Fall ist abgewichen worden,
weil es sich bei dem Investor bzw. Windparkbetreiber um ein solventes
Kreditinstitut handelt. Da für gewöhnlich Banken die Sicherheitsleistung
stellen, hätte dies bei Anwendung der Soll-Vorschrift im vorliegenden Fall
bedeutet, dass sich der Investor selbst eine Bürgschaft ausgestellt hätte. Auf
diesen formalen Akt konnte nach Auffassung des Landkreises Cloppenburg verzichtet
werden.“)
Sodann schloss der Vorsitzende,
Kreistagsabgeordneter Middendorf, den öffentlichen Teil der Sitzung des
Ausschusses für Planung und Umwelt.