Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreisoberamtsrätin Lottmann verwies auf den als Tischvorlage vorliegenden Teilhaushalt des Jugendamtes.

 

Dieser Teilhaushalt beinhalte zum einen die vom Jugendamt ermittelten und bewirtschafteten reinen Jugendhilfeeinnahmen und –ausgaben aber auch weitere Einnahmen und Ausgaben, die vom Amt für zentrale Aufgaben und von der Kämmerei bewirtschaftet werden, wie z. B. Personalkosten, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Abschreibungen.

 

Die Aufwendungen für die reinen Jugendhilfemaßnahmen beliefen sich auf 24.460.000 €, die Erträge auf 4.854.200 €, so dass sich ein Zuschussbedarf von 19.605.800 € errechne. Für Investitionstätigkeiten, dem Ausbau der Krippen im Landkreis Cloppenburg, seien 840.500 € eingeplant.

Gegenüber dem Vorjahr ergäbe sich eine Erhöhung  von 916.400 € zuzüglich Mehrausgaben im investiven Bereich von 352.000 €.

 

Als wesentliche Produkte seien die „Sonstigen Leistungen der Kinder- Jugend- und Familienhilfe“ (Produkt P1.363300) und die „Tageseinrichtungen für Kinder“ (Produkt P1.365000)  festgelegt, die auf den Seiten 99/100 und 101/102 des Haushaltsplanes zu finden seien. Beim Produkt P1.363300 sei in Zeile 07 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ eine Erhöhung des Ansatzes von 694.000 € auf 948.000 € auffällig. Diese fände ihre Begründung in einer geänderten Rechtsprechung. Während sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach dem Wohnort der Eltern richte, seien für auf Dauer in Pflegefamilien lebende Kinder die Jugendämter am Wohnort der Kinder zuständig. Diese Zuständigkeitsregelung habe das Bundesverwaltungsgericht auch auf Erziehungsstellen angewandt, so dass der Landkreis mehr Erstattungsbeträge von den originär zuständigen Jugendhilfeträgern für die im Landkreis Cloppenburg in Erziehungsstellen lebenden Kindern erhalte. Andererseits seien für Kinder, die aus dem Landkreis Cloppenburg stammen und in Erziehungsstellen in Nachbarlandkreisen wohnhaft seien, auch höhere Erstattungsbeträge zu zahlen.

 

Als Transferaufwendungen seien 12.447.500 € für das Haushaltsjahr 2014 veranschlagt worden (Zeile 18). Hierzu gehörten:

 

Zuschuss an die Erziehungsberatungsstelle von     459.000 €

Hilfe zur Erziehung in Pflegefamilien von                   1.112.000 €

Ambulante Hilfen zur Erziehung von                          1.910.000 €

Leistungen der Familienpflege                                1.900 €

Stationäre Hilfen zur Erziehung                                 6.765.000 €

Hilfen zur Erziehung in Tagesgruppen               2.096.000 €

Soziale Gruppenarbeit                                         103.000 €

 

Insgesamt werde mit Wenigerausgaben gegenüber dem Haushaltsansatz von 2013 von 7.900 € gerechnet.

 

Eingeplante Mehraufwendungen für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) von 293.700 € seien im wesentlichen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zurückzuführen.

 

Beim wesentlichen Produkt P1. 365000 „Tageseinrichtungen für Kinder“ handele es sich bei dem Betrag von 16.300 € (Zeile 2) um eine Förderung des Landes Niedersachsen für das Modellprojekt „Kindergarten und Schule unter einem Dach“ der Grundschule Bethen mit den Kindergärten in Bethen und Kellerhöhe. Es sei ein durchlaufender Posten. Der Einnahme stünden Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber, die sich in dem Betrag für Transferaufwendungen (Zeile 18) wiederfänden. Zudem seien dort die Zuweisungen an die Städte und Gemeinden für Krippenplätze von 2.641.600 € veranschlagt. Dieser Betrag habe sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund des weiteren Krippenausbaues und des Einsatzes einer Drittkraft in fast allen Krippen um 428.600 € erhöht. Der ebenfalls unter den Transferaufwendungen berücksichtigte Zuschuss an den Tagesmütterverein für den Betrieb des Kindertagespflegebüros und an die Volkshochschule für die Aus- und Fortbildung der Tagesspflegepersonen sei mit 136.300 € unverändert geblieben.

 

Weitere kostenintensive Hilfen, die nicht in den wesentlichen Produkten abgebildet werden, seien die Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte mit 1.373.000 € (Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr von 165.000 €) und Hilfen für junge Volljährige mit 2.308.900 € (Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr von 55.900 €).

 

Für den Krippenausbau habe der Landkreis Cloppenburg bislang an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Zuschüsse von insgesamt 2.353.434,09 € bewilligt. Davon seinen von 2010 bis heute 1.238,641,51 € ausgezahlt worden. Es werde erwartet, dass von den noch ausstehenden Zuschüssen im nächsten Jahr ca. 840.000 € abgerufen werden.

 

Von den für Hilfen zur Erziehung veranschlagten Kosten im Haushaltsjahr 2013 von 15.387.000 € werden nach derzeitigem Stand voraussichtlich 600.000 € bis 700.000 € nicht ausgegeben werden.