Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreisoberamtsrätin Schröder erklärte einleitend, dass ihre Ausführungen sich auf die „Wesentlichen Produkte“ des Teilhaushaltes des Sozialamtes beschränken würden.

Als Tischvorlage wurden die Seiten 87 bis 92 des Entwurfes des Hausplanes 2014 (Stand:11.11.2013) verteilt.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder bemängelte einleitend, dass zahlreiche Verschiebungen zwischen den Kostenstellen und Änderungen der Vorgaben der Landesstatistiker den Vergleich mit dem Vorjahr schwierig machen würden und dadurch teils ein falsches Bild entstehe.

 

Zu:

Produkt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (P1.311300)

Beginnend bei der Frühförderung für kleine Kinder bis hin zur Tagesstruktur für über 60 jährige behinderte Menschen, umfasse die Eingliederungshilfe eine große Bandbreite an Hilfen, um die Behinderung abzuwenden, zu verringern oder zu beseitigen bzw. die Folgen für die betroffenen Personen zu mindern.

 

Der Produkthaushalt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen weise von 2013 zu 2014 eine vermeintliche Besserstellung um 832.200 Euro aus (2013 = 35.450.600 € Fehlbedarf; 2014 = 34.618.400 € Fehlbedarf; Seite 88, Zeile 29, Spalten 3 u. 4).

 

Diese Verbesserung sei aber nicht tatsächlich eingetreten. Der Betrag von rd. 800.000 € beziehe sich auf die bislang hier gebuchte „Hilfe zum Lebensunterhalt“ für behinderte Menschen. Diese Position sei nach den statistischen Vorgaben hier herauszunehmen und müsse künftig als Ausgabe im Produkt „Hilfe zu Lebensunterhalt“ gebucht werden.

 

Im Übrigen seien die Ansätze in der Eingliederungshilfe teils zwar untereinander verschoben, aber in Gänze nicht wesentlich abweichend.

 

 

 

Quotales System:

Im Produkthaushalt der Eingliederungshilfe fehle eine ganz wichtige Zahl, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter. Die Erstattung im Rahmen des Quotalen Systems würde hier aufgrund der Vorgaben des Landes nicht abgebildet! Diese Erstattungen vom Land seien jedoch der entscheidende Teil des Sozialhaushalts.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte, dass das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für alle stationären und teilstationären Hilfen für behinderte Menschen bis zum 60. Lebensjahr zuständig wäre und Kostenträger sei. Das Land habe seine Aufgaben zwar auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen, bleibe aber in der Kostenpflicht.

 

Für die Landesaufgaben erstatte das Land eine Pauschale an die Kommunen. Zur Ermittlung dieser Pauschale würde in einem komplexen Verfahren eine Quote errechnet. Dazu würden – vereinfacht – die Ausgaben für das Land und die Ausgaben des Landkreises in Relation gesetzt. Die Anhebung und Absenkung der Quote erfolge immer in 3%-Schritten.

Die Quote für die Landesausgaben betrage in 2013  84 %. Es würden also 84 % der Gesamtaufwendungen der Sozialhilfe (für alle Landes- und Landkreisaufgaben) vom Land erstattet (als Abschläge in Höhe von insgesamt rd. 35 Mio. Euro).

 

 

Quotensenkung:

Für den Landkreis Cloppenburg habe das Land die Quote für 2014 auf 81 % gesenkt (2013: 84 %). Grund dafür sei, dass von den Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung rd. 20 % auf den Bereich des überörtlichen Trägers des Landes entfallen würden. Ab 2014 beanspruche das Land die Bundeserstattung in Höhe dieses Anteils für sich. Dadurch verschiebe sich die Relation zwischen den Sozialhilfeausgaben für das Land und den Landkreis zugunsten des Landes.

 

 

Abschlagszahlungen des Landes zum Quotalen System:

Kreisoberamtsrätin Schröder erklärte weiter, dass das Land sich bei den monatlichen Abschlägen an den Ausgaben des Vorjahres orientiere, zuzüglich einer nur bedingt nachvollziehbaren Anpassungsklausel.

 

In 2013 seien die Zahlungen der Abschläge zu hoch gewesen. Dies habe voraussichtlich eine Rückzahlung von 2 bis 3 Mio. Euro zur Folge. Auch dies habe beim Haushaltsansatz eine Rolle gespielt.

 

Wegen der 3% - Sprünge in der Quote sei die Abrechnung mit dem Land nie passgenau. Der Landkreis habe seit 2001 insgesamt rd. 4,8 Mio. Euro am Quotalen System „verdient“. Das Land sei bestrebt, dies nach und nach ausgleichen.

Mit Bescheid vom 13.11.2013 habe das Land die monatlichen Abschlagszahlungen zum Quotalen System festgelegt, so Kreisoberamtsrätin Schröder. Die monatlichen Abschlagszahlungen seien dabei erheblich geringer als in 2013 ausgefallen, aber höher als zunächst für 2014 im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes angesetzt.

 

 

Auswirkungen auf den gesamten Sozialetat:

Kreisoberamtsrätin Schröder verwies darauf, dass insbesondere die vorgenannten Gründe (Quotensenkung und geringere Abschlagszahlungen) beim Vergleich der Planzahlen des gesamten Teilhaushaltes des Sozialamtes von 2013 und 2014 zu einer Schlechterstellung führen würden.

Da bei Aufstellung des Haushaltsentwurfes von geringeren monatlichen Abschlagszahlungen des Landes ausgegangen worden sei, als nunmehr per Bescheid festgelegt, weise der den Abgeordneten vorliegende Entwurf (Stand: 11.11.2013) noch eine Verschlechterung von rd. 5,9 Mio. Euro auf. Die Einnahmesituation verbessere sich aber nun durch die erhöhten Abschläge des Landes, so dass sich der Fehlbedarf des Sozialhaushaltes verringere. Nicht ausgeschlossen werden könne jedoch, dass das Land die Abschläge im Herbst kommenden Jahres erneut ändere.

 

 

Zu:

Produkt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (P1.311600)

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erklärte, dass der Produkthaushalt für die Grundsicherung eine Besserstellung von 2013 zu 2014 um rd. 1,27 Mio. € ausweise (Seite 90, Zeile 29, Spalten 3 u. 4). Diese Verbesserung bestehe aber faktisch nicht, sie werde an anderer Stelle, beim Quotalen System, wieder komplett relativiert.

 

Der Bund trage im Wege eines Erstattungsverfahrens über die Länder die Aufwendungen für die Grundsicherung in 2013 zu 75% und in 2014 zu 100%. In 2014 jedoch erstmals reduziert um den Landesanteil für den überörtlichen Träger, wie vorstehend ausgeführt.

 

Die Besserstellung entstehe an dieser Stelle im Saldo durch erhöhte Einnahmen aus den  monatlichen Abrechnungen für die Grundsicherung. Die Erstattungen würden zunächst zu 100% an den Landkreis überwiesen. Der Landesanteil für den überörtlichen Träger an den Grundsicherungserstattungen werde in die Abrechnung des Quotalen Systems einbezogen (als Einnahmen des Landes). Dies verringere die Erstattung des Landes an den Landkreis beim Quotalen System.

 

Hinsichtlich der tatsächlichen Ausgaben der Grundsicherung sei eine leichte Steigerung um rd. 200.000 € zu verzeichnen, bei einem Ausgabevolumen von rd. 5,2 Mio. Euro. Gründe seien die Anhebung der Regelbedarfe ab 2014 sowie der Anstieg der Unterkunftskosten. Die Zahl der Grundsicherungsempfänger sei in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben (rd. 1.200 Personen außerhalb von Einrichtungen und rd. 300 Personen in Einrichtungen), so Kreisoberamtsrätin Schröder abschließend.

 

 

Zu:

Produkt Leistungen für Unterkunft und Heizung (P1.312100)

Grundversorgung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

 

Kreisoberamtsrätin Schröder führte hierzu aus, dass sich bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung für Bezieher von Arbeitslosengeld II rechnerisch eine Schlechterstellung um rd. 1,38 Mio. Euro ergebe (Seite 92, Zeile 29, Spalten 3 u. 4). Dem sei tatsächlich aber nicht so.

 

Richtig sei, dass die Unterkunftskosten um netto rd. 500.000 Euro im Vergleich zum Haushaltsansatz 2013 steigen würden. Grund dafür sei u.a., dass die Anhebung des Regelsatzes teilweise auf die Unterkunftskosten durchschlage. Zudem würden sich steigende Mieten bemerkbar machen.

 

Die zusätzliche Verschlechterung um  rd. 850.000 €  beruhe auf den Vorgaben der Landesstatistiker. In diesem Produkt würden alle Einnahmen (Abschläge usw.) für das sog. Bildungspaket verbucht (für ALG II-Bezieher und Wohngeldempfänger). Die Ausgaben für das Bildungspaket würden jedoch an anderer Stelle gebucht. Inhaltlich hätten die Einnahmen des Bildungspaketes mit den Unterkunftskosten nichts zu tun, die Systematik verlange es aber, diese Einnahmen hier zu buchen. Die Einnahmen beim Bildungspaket sinken in 2014 um rd. 850.000 €, weil die Schulsozialarbeit ab 2014 nicht mehr über das Bildungspaket des Bundes gefördert wird. Diese Mindereinnahmen erhöhen den Fehlbedarf bei den Unterkunftskosten über die tatsächlichen Mehrkosten für Unterkunft hinaus.