Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, bei drei Enthaltungen, dem Kreistag zu empfehlen, der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith Stein für das Haushaltsjahr 2014 für die Drogenberatung im Landkreis Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von 273.171 € als Festbetrag unter Verrechnung des Überschusses aus 2012 zu gewähren.

 

 


Medizinaldirektor Dr. Tabeling trug den Sachverhalt entsprechend Vorlagen-Nr.:

V-SOZ/13/039 vor. Zu Beginn der Aussprache legte er den Ausschussmitgliedern einen überarbeiteten Wirtschaftsplan der Stiftung Edith Stein für das Jahr 2014 mit einem geänderten Zuschuss in Höhe von 273.171 € vor (Anlage 1).

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling schätzte den Zuschussbetrag als maßvoll ein und schlug vor, den Zuschuss für drei Jahre zu bewilligen.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Kreßmann entgegnete Medizinaldirektor Dr. Tabeling, dass der Zuschussantrag nur für 2014 gestellt sei, weil der Antrag hinsichtlich der Landeszuwendung für 2015 noch laufe.

 

Kreistagsabgeordneter Kreßmann schlug vor, die Entscheidung des Landes für 2015 abzuwarten und den Zuschuss nur für ein Jahr zu bewilligen. Der Überschuss aus 2012 solle mit dem Zuschuss für 2013 verrechnet werden.

 

Beratendes Mitglied Niehaus bestätigte, dass der Antrag ausdrücklich nur für ein Jahr, für 2014, gestellt worden  sei. Er riet aber, auf eine Verrechnung zu verzichten. Im vergangenen Jahr seien einige Anschaffungen nicht realisiert worden. Die Mittel könnten in 2013 sinnvoll eingesetzt werden.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen setzte ebenfalls ein Fragezeichen hinter das Stichwort „Verrechnung“. Sie fragte, ob in den vergangenen Jahren schon Verrechnungen erfolgt seien.

 

Kreistagsabgeordneter Kreßmann meinte, es sei nicht erforderlich, den Überschuss aus 2012 für Anschaffungen in 2013 einzusetzen. Alle notwendigen Anschaffungen wären im Wirtschaftsplan für 2013 aufgelistet und würden damit von den Einnahmen / Zuwendungen in 2013 gedeckt.

 

Landrat Eveslage riet, den Zuschuss wie beantragt für ein Jahr zu bewilligen und im nächsten Jahr über einen Antrag für 2015 zu entscheiden, weil dann Klarheit über die Landeszuweisungen bestehe.

 

Vorsitzender Möller stellte den Beschlussvorschlag des Kreistagsabgeordneten Kreßmann zur Abstimmung.