Kreistagsabgeordnete Kalvelage erkundigte sich nach den Ausführungen des Landrates zum vorangegangenen Tagespunkt, wo die aus den Wohnungen ausgewiesenen Personen verblieben seien.

Landrat Eveslage erklärte, dass das Bauamt des Landkreises Cloppenburg eine Frist zur Räumung der jeweiligen Wohnung von 2 – 3 Wochen setze, so dass eine neue Unterkunft gesucht werden könne. Es würden keine Personen auf die Straße gesetzt.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erkundigte sich, ob der Standard für Wohnraum, der für die Werkvertragsarbeiter gelte, auch für Wohnraum von Asylbewerbern gesetzt werden könne.

Landrat Eveslage verwies diesbezüglich an Herrn Leitenden Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn, da es verschiedene rechtliche Regelungen gäbe, was die Ausstattung von Wohnraum anbelange.

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn führte aus, dass die Regelungen bezüglich des Wohnraumes für Werkvertragsarbeitnehmer und Asylbewerber nicht vergleichbar seien. Es gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen, da der Aufenthalt von Werkvertragsarbeitnehmern auf Dauer angelegt sei und der von Asylbewerbern nur für einen bestimmten Zeitraum und nicht auf Dauer.

Landrat Eveslage fügte den Ausführungen des Leitenden Kreisverwaltungsdirektors Varnhorn hinzu, dass an Wohnungen zum Zwecke der dauerhaften Bewohnung höhere Standards zu setzen seien.