Der Kreistag beschloss einstimmig, bei der Geschäftskostenpauschale rückwirkend
ab dem 01.01.2013 einen Sockelbetrag von 100,00 €/Monat je Fraktion / Gruppe
festzulegen und zusätzlich einen Betrag von 8,00 € je Fraktionsmitglied und
Monat zu gewähren.
Kreisausschuss am 20.08.2013
Kreistagsabgeordneter Schröer teilte mit, dass im Kreisausschuss die entsprechende Empfehlung für den Kreistag gefasst worden sei. Er erläuterte, dass Fraktionszuwendungen nicht nur nach der Zahl der Fraktionsmitglieder bemessen werden dürften, sondern es müsse eine Grundpauschale und eine Kopfpauschale gewährt werden; die Verwendung der Beträge müsse nachgewiesen werden.
Kreistagsabgeordnete Lüdders vertrat die Auffassung, dass durch die Anhebung der Geschäftskostenpauschale die Arbeit der Gruppen und Fraktionen verbessert werden könne. Sie richtete die Bitte an alle Kreistagsabgeordnete, sorgsam mit dem Geld umzugehen.
Kreistagsabgeordneter Poppe erklärte, dass die FDP-Fraktion keine Erhöhung der Fraktionszuwendung benötige.