Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschloss bei 1 Stimmenthaltung, dem Bund die Übernahme und Ertüchtigung der Schleuse Osterhausen des Elisabethfehnkanals durch den Landkreis Cloppenburg anzubieten.

 


Ausschuss:            Kreisausschuss am 23.05.2013

Ausschuss für Planung und Umwelt am 18.06.2013

Kreisausschuss am 25.06.2013

 

Landrat Eveslage, Vorsitzender des Kreisausschusses, informierte den Kreistag über den Sach- und Entwicklungsstand der Schleuse Osterhausen wie folgt:

 

„Im Frühjahr des Jahres 2012 haben wir durch die Informationen des WSA Meppen und Medienberichte erfahren, dass die Schleuse Osterhausen im Elisabethfehnkanal in einem sehr schlechten Zustand ist und möglicherweise geschlossen werden muss, weil der Bund als Eigentümer dieses Bauwerks für den notwendigen Neubau keine Finanzmittel einsetzen kann. Eine Schließung hätte zur Folge, dass die durchgängige Befahrbarkeit des Elisabethfehnkanals nicht mehr gegeben ist. Der Elisabethfehnkanal wird in Jahren, in denen die Befahrbarkeit nicht durch Baumaßnahmen (wie z. B. an Brücken) eingeschränkt ist, von rd. 1.000 Sportbooten genutzt.

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mehrfach erklärt, dass der Bund nur noch Gelder für Wasserstraßen aufwenden will, die der gewerblichen Schifffahrt dienen. Wasserstraßen, die diese Vorgabe nicht mehr erfüllen, die also nur touristisch oder gar nicht genutzt werden, will der Bund an Dritte, vorwiegend an die Länder abgeben. Das Land Niedersachsen aber lehnt die Übernahme des Elisabethfehnkanals bislang ab, weil damit eine Vorwegentscheidung für die Übernahme weiterer Kanäle verbunden sein könnte und weil die Tourimusförderung des Landes nicht an die Stelle der bisherigen

Gewässerunterhaltungspflichten treten kann.

 

Der Elisabethfehnkanal ist ein ca. 15 km langes Reststück des ehemaligen Hunte-Ems-Kanals zwischen Oldenburg und der Leda. Mit dem Bau war 1855 gleichzeitig in Oldenburg und in Osterhausen begonnen worden. 1880 erhielt die „Siedlung am Hunte-Ems-Kanal“ den Namen Elisabethfehn, nach der Frau des damaligen Großherzogs Nikolaus-Friedrich-Peter. In den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde der Kanal von Oldenburg bis Kampe weiter ausgebaut und bis Dörpen an der Ems fortgeführt. Dieser Kanal ist heute als Küstenkanal mit der Hunte die nördliche Ost-West-Verbindung zwischen der Weser und der Ems.

 

Heute ist der Elisabethfehnkanal von Kampe bis Osterhausen der einzige noch schiffbare Fehnkanal in Deutschland und zudem der längste Fehnkanal in Europa.

Der gesamte Kanal ist ein Industriedenkmal; seine vier Schleusen und sieben Klappbrücken sind Bauteile dieses Denkmals. Der fehntypische Charakter des Kanals mit seinen technischen Einrichtungen prägt in besonderer Weise das Landschaftsbild und erinnert an die harte Zeit der Moorkultiverung mit Hilfe der sogenannten Fehnkultur.

 

Neben dieser kulturhistorischen Bedeutung ist der Kanal wichtiger Bestandteil des Tourismus im Norden des Landkreises und dem benachbarten Ostfriesland. Er ist wie im 19. Jahrhundert immer noch ein Teil der kürzesten Wasserstraßenverbindung zwischen Weser und dem Emsrevier mit dem Dollart und somit ein wichtiger und attraktiver Bestandteil des deutschen Sportbootwasserstraßennetzes.

Die Erhaltung und Entwicklung des Kanals ist in den regionalen Tourismuskonzepten festgesetzt: Fehngebiet, Wassersportrevier Ems-Dollart, Wasserwegeplan Ostfriesland-Emsland und natürlich Erholungsgebiet Barßel-Saterland.

 

Der Bund als Eigentümer des Kanals misst ihm keine Bedeutung für die gewerbliche Wirtschaft mehr zu und nach seinen m. E. sehr hoch angesetzten Kriterien auch nicht für den Tourismus. Eine rechtliche Verpflichtung des Bundes zum Ausbau und zur Unterhaltung des Kanals und der Schleusen und Brücken besteht eindeutig nicht (OVG Frankfurt/oder 2004).

 

Der Landkreis Cloppenburg ist seit dem Frühjahr 2012 mit der Problematik der Schleusensanierung befasst – immer in Abstimmung mit dem WSA Meppen den Gemeinden Barßel, Saterland und Friesoythe, mit verschiedenen Landesbehörden und mit dem Orts- und Verschönerungsverein Elisabethfehn (OVE).

 

Im Mai 2012 habe ich mich mit der Bitte um Prüfung von Fördermöglichkeiten an das MW Niedersachsen gewandt, im Juni 2012 erfolgte deswegen ein Gespräch mit Staatssekretär Dr. Liersch. Hier konnte man uns nicht weiterhelfen, weil das Land kein Bundeseigentum fördern darf.

 

Ebenfalls erfolglos waren im Juni 2012 Vorsprachen bei der EDR und beim Leader Fehngebiet wegen fehlender EU-Fördergelder (Förderperiode bis 2013).

 

Einzig das LG LN Oldenburg stellte Fördermittel in Aussicht, allerdings nur für Zwecke des Denkmalschutzes. Deshalb haben wir uns von Tourismusmitteln umorientiert zur Denkmalpflege.

 

Am 18. Sep. 2012 erteilten die Teilnehmer eines „Runden Tisches“ im Rathaus Barßel dem Landkreis Cloppenburg den Auftrag, die kommunalen Bemühungen zu koordinieren und weitere Fördermöglichkeiten zu erforschen.

 

Große Unterstützung erhielten wir dabei vom Nds. Landesamt für Denkmalpflege in Oldenburg, vom LGLN, der Oldenburgischen Landschaft und vom WSA Meppen.

 

Parallel dazu habe ich im November 2012 – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages – Herrn Bundesminister Raumsauer den Vorschlag unterbreitet, dass der Landkreis dem WSA für die Dauer des Schleusenneubaus eine Ingenieurstelle bezahlen könnte. Darauf habe ich leider keine Antwort erhalten.

 

Zur Jahreswende haben wir dann die Idee konkretisiert, dass der Landkreis Cloppenburg die Schleuse übernehmen könnte, wenn weder der Bund noch das Land zu der notwendigen

Investition bereit sind und sich auch nicht gegenseitig fördern können. Förderanträge u. a. an die Bingo-Stiftung, die Nieders. Sparkassenstiftung u. a. wurden in persönlichen Gesprächen auf den Weg gebracht.

 

MdB Holzenkamp stellte die Verbindung her zu Kulturstaatsminister Bernd Neumann in Berlin, der dann bis 300.000 € in Aussicht stellte. Alles unter dem Oberbegriff „Denkmalpflege“ Dabei stellte sich heraus, dass in einigen Fällen fördertechnisch nicht der Landkreis antragsberechtigt ist, sondern nur ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein, der möglichst auch noch Erfahrungen mit Denkmälern vorweisen kann.

 

Ich bin sehr dankbar, dass ich dazu den Orts- und Verschönerungsverein Elisabethfehn (OVE) gewinnen konnte. Mit diesem Verein arbeitet der Landkreis seit Jahren sehr gut zusammen, besonders intensiv bei der gemeinsamen Trägerschaft für das Moor- und Fehnmuseum. Die Unterstützung durch den OVE hat uns weitere Türen geöffnet.

 

Im März 2013 haben wir auch die Bürgerinitiative „Rettet den Elisabethfehnkanal“ über unsere Bemühungen informiert.

 

Als dann nach Verhandlungen mit dem LG LN Aurich und LG LN Oldenburg feststand, dass wir von dort rd. 100.000 EUR Fördermittel erhalten können, aber nur, wenn der Landkreis Eigentümer der Schleuse wird, haben wir diese Idee endgültig übernommen – immer vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages – und in einem persönlichen Gespräch am 19. April 2013 im BMVBS, das uns MdB Holzenkamp vermittelt hatte, Herr Staatssekretär Ferlemann vorgestellt. Wir haben die Zusage auf weitere positive Prüfung im Ministerium erhalten.

 

Unser Angebot an den Bund lautet:

 

1.)    Der Landkreis Cloppenburg wird Eigentümer der Schleuse Osterhausen, übernimmt die Unterhaltung und organisiert die Bedienung der Schleuse.

2.)    Der Landkreis sorgt durch Einwerbung von Fördergeldern und kommunale
Mittel für eine Beteiligung an den Neubaukosten der Schleuse in Höhe von bis zu 700.000 EUR, mindestens aber 500.000 EUR.

3.)    Der Bund übernimmt die restlichen Baukosten in Höhe von 1.3 Mio. bis 1,5 Mio. € und baut die Schleuse nach den Vorgaben der Denkmalpflege möglichst bald neu.

4.)    In Zusammenarbeit mit dem OVE, den Gemeinden und anderen Interessierten wird die Bedienung aller Schleusen und Klappbrücken organisiert.

 

Der Landkreis hätte dann am Kanal – neben drei der sieben Klappbrücken auch eine – ganz neue – Schleuse in seiner Unterhaltung.

 

Am 29. Mai 2013 erfolgte das Abstimmungsgespräch mit der Wasserstraßenverwaltung, dem OVE und den beteiligten Gemeinden. Auch die Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis und Herr Janssen sowie MdB Frau Groneberg, sind informiert worden.

 

Am 05. Juli hat im Bundesministerium in Bonn auf Einladung von Abteilungsleiter Klingen das Folgegespräch zu dem Angebot an Staatssekretär Ferlemann stattgefunden. An diesem Gespräch nahm auch die Bürgerinitiative teil.

 

Das Gespräch war insofern erfolgreich, als unser „einmaliges“ Angebot nun vom Bund ernsthaft weiterverfolgt wird. Im September/Oktober soll ein weiteres Gespräch in Elisabethfehn erfolgen. Ich habe darauf verwiesen, dass wir nicht mehr viel Zeit haben, da einige der uns gegebenen Förderzusagen wegen der EU-Mittel an einen Maßnahmenbeginn in 2013 gebunden sind. Deshalb habe ich unser Angebot am 19.04.2013 (Ferlemann) erweitert, in dem ich erklärt habe, ich könne mir – wiederum vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages – einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn und eine Vorfinanzierung durch den Landkreis vorstellen.

 

Das Gesprächsergebnis vom 05.07.2013 hat Herr Abteilungsleiter Klingen wie folgt zusammengefasst:

 

1.)    Das WSA Meppen wird den Bauwerkszustand der Schleuse Osterhausen engmaschig überwachen und sinnvolle und vertretbare Reparaturmaßnahmen durchführen, damit die Schleuse nicht kurzfristig geschlossen werden muss.

2.)    Für die Schleuse wird eine Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Einbeziehung des Angebotes des Landkreises vorgenommen, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesfinanzministeriums und des
Bundesrechnungshofes.

3.)    Das BMVBS sagt eine Prüfung und Gespräche mit dem Finanzministerium zu, ob für den Eigentumsübergang der Schleuse auf den Landkreis eine Ausnahme erwirkt werden kann und die notwendigen Mittel bereitgestellt werden können.

4.)    Das BMVBS  wird Gespräche mit dem Land Niedersachsen zur Übernahme des Kanals aufnehmen; dies wird jedoch nicht kurzfristig möglich sein.

5.)    Einem Parallelverfahren wird zugestimmt d.h. das Thema Schleuse wird vom Kanal entkoppelt. Obwohl das BMVBS grundsätzlich Insellösungen nicht zustimmen will, wird hier wegen der Dringlichkeit einer anderen Vorgehensweise zugestimmt.

6.)    Ein Gutachter (nicht das WSA) soll die Wirtschaftlichkeitsberechnung bis Ende des Jahres als sog. Quick-Scan vornehmen und vorziehen.

7.)    Um die Fördermittelakquise fortsetzen zu können erklärt sich das BMVBS zur Abgabe einer Absichtserklärung zum Eigentumsübergang der Schleuse bereit. Der Landkreis Cloppenburg wird einen Entwurf vorbereiten

8.)    Das BMVBS vertraut auf die Aussagen der Gesprächsteilnehmer und die Zusagen des Landkreises

9.)    Im September (nach den Sommerferien) soll es ein Folgetreffen im Landkreis Cloppenburg geben. Die Büros der WSV werden Kontakt mit dem Landkreis Cloppenburg zwecks Terminvereinbarung aufnehmen.

 

 

Natürlich haben gleich in den nächsten Tagen einen schriftlichen Vorschlag zur Eigentumsübertragung der Schleuse an den Landkreis Cloppenburg unterbreitet. Auf den Rücklauf warten wir schon ungeduldig, damit unsere Fördergeldgeber sicher sein können, dass wir ihre Gelder auch tatsächlich zeitnah einsetzen werden.“

 

Abschließend dankte Landrat Eveslage den beteiligten Kommunen, dem WSA und dem OVE sowie allen Behörden und Sponsoren für die großartige Unterstützung.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt dankte Landrat Eveslage für seine Ausführungen.

 

Kreistagsabgeordneter Middendorf teilte mit, dass er das vorgestellte Konzept für absolut tragfähig halte und dankte Landrat Eveslage für sein Engagement in dieser Sache.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling teilte mit:

 

„Der Elisabethfehnkanal und die Schleuse Osterhausen sorgen seit dem letzten Jahr für Schlagzeilen.

 

Der Bund ist nicht bereit, die in seinem Eigentum befindliche marode Schleuse Osterhausen zu sanieren – und somit die durchgängige Befahrbarkeit des Kanals – vom Kostenkanal bis zur Leda – zu sichern.

Der Elisabethfehnkanal ist der einzige noch schiffbare Fehnkanal Deutschlands.

 

Neben seiner kulturhistorischen Bedeutung ist der Kanal mit seinen 7 Klappbrücken und 4 Schleusen wichtig für den Tourismus im Erholungsgebiet Barßel – Saterland, das Fehngebiet und die Betriebe am Kanal.

 

Wir begrüßen den Verwaltungsvorschlag auf Übernahme der Schleuse durch den Kreis.

 

Wir müssen handeln! „Stirbt die Schleuse, stirbt der Kanal.“

 

Eine Schließung hätte zur Folge, dass die durchgängige Befahrbarkeit des Elisabethfehnkanals nicht mehr gegeben ist. Wird müssen Vorhandenes bewahren und pflegen!

 

Meine Damen und Herren. Die SPD-Fraktion wird dieser Beschlussvorlage zustimmen und ich bitte auch Sie um Ihre Unterstützung, damit dieses wichtige Industriedenkmal erhalten bleibt.“

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann teilte mit, dass er dieser Angelegenheit skeptisch gegenüberstehe. Er dankte aber allen Beteiligten für deren Bemühungen zum Erhalt der Schleuse. Für ihn hätten die Sportboote keine wirtschaftliche Bedeutung. Diese nutzten den Kanal kostenlos und beteiligten sich auch nicht an der Schleusensanierung. Insgesamt halt er die Kosten als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg für zu hoch.

 

Landrat Eveslage hielt den Einwand des Kreistagsabgeordneten Dobelmann bezüglich der Sportbootfahrer für berechtigt. Er hoffe, dass sich die Demonstranten für den Erhalt der Schleusenanlage auch noch finanziell an dem Projekt beteiligen würden.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Meyer erklärte, er halte die finanzielle Belastung des Landkreises Cloppenburg für nicht all zu hoch. Allerdings springe man hier für Aufgaben des Bundes ein. Für ihn sei hierbei eine Schmerzgrenze erreicht. Auf keinen Fall dürften weitere Bauwerke oder sogar der ganze Kanal übernommen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Poppe vertrat die Auffassung, dass der veranschlagte Kostenrahmen zur Übernahme der Schleuse nicht überschritten werden dürfe. Er sähe die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten beim Betrieb der Schleuse für schwer umsetzbar. Er gab zu Bedenken, ob sich genügend Personen für den ehrenamtlichen Betrieb finden ließen.

 

Landrat Eveslage betonte in diesem Zusammenhang, dass die Bevölkerung ermutigt werden müsse, sich ehrenamtlich zu beteiligen.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer teilte mit, dass die CDU-Fraktion den Vorschlag und die Aktivitäten zum Erhalt der Schleuse für die Region unterstütze.

 

Kreistagsabgeordneter Loots erklärte, dass die UBF um Unterstützung dieses Projektes bittet. Bezüglich der kostenlosen Nutzung des Kanals durch Sportbootfahrer wies er darauf hin, dass auch Radfahrer die Radwege kostenlos nutzen würden.