Der Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
Die „Allgemeine
Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr
ab dem 1. Januar 2024“ ist zu beschließen und bis zum 31.12.2023 bekannt zu
machen.
Kreistagsvorsitzender Schröer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage
V-KA/23/764 vor und gab den Hinweis, dass heute tagesaktuell 3 Anlagen zur
Vorlage ausgetauscht und den Abgeordneten über das Kreistagsinformationssystem
vorab zur Verfügung gestellt worden seien.