Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sodann nimmt der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Kreisverwaltungsoberrat Meiners stellt die Vorlage V-PLA/23/394 „Vorstellung des Entwurfs der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes“ vor. Er weist darauf hin, dass die Erstellung des Landschaftsrahmenplans mit eigenem Personal erfolgt. Herr Stockenhofen und Herr Kosanke sind mit dieser Aufgabe betraut. Herr Kosanke hat zudem bereits bei der Erstellung des letzten Landschaftsrahmenplans mitgewirkt. Weiterhin wird auf die im Sitzungssaal ausgehängten Kartenentwürfe zum Landschaftsrahmenplan hingewiesen. Kreisverwaltungsoberrat Meiners bedankt sich für die hervorragende Arbeit und übergibt das Wort an die Herren Kosanke und Stockenhofen.

 

Herr Kosanke und Herr Stockenhofen stellen den Entwurf des Landschaftsrahmenplans anhand der beigefügten Präsentation vor.

 

Kreisrat Meyer erwähnt, dass Herr Stockenhofen und Herr Kosanke im Anschluss an die Sitzung für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen und in diesem Zuge Detailfragen zu den ausgehängten Karten besprochen werden können.

 

Kreistagsabgeordneter Roter erfragt, ob die Themenkarten den Kreistagsabgeordneten im Anschluss zur Verfügung gestellt werden.

 

Kreisrat Meyer erwidert, dass die Aushändigung des jetzigen Entwurfsstands an die Kreistagsabgeordneten nicht geplant ist. Die Veröffentlichung erfolgt nach Fertigstellung zusammen mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Kreistagsabgeordnete Niemeyer stellt die Frage, welche Bedeutung die Darstellung der gepunkteten Linien auf der Karte 7 „Biotopverbundsystem“ haben und worin der Unterschied zwischen den grünen und violetten Linien besteht.

 

Herr Stockenhofen erläutert, dass die gepunkteten Linien Entwicklungsachsen der Anspruchsflächen für bestimmte Arten darstellen. Die violetten Linien beziehen sich auf Arten, die Offenland benötigen, die grünen Linien auf Arten, die auf Waldlebensräume reflektieren. Die verschiedenen Achsen sollen verbunden werden und es soll eine Ausbreitung der Arten stattfinden. So soll die biologische Vielfalt gestärkt und Prioritäten gesetzt werden.

 

Kreistagsabgeordnete Preuth-Stuke erfragt die Definierung des Begriffes „weit“ und nimmt dabei Bezug auf die Ausführungen des Herrn Kosanke zum Thema Landschaftsbild.

Hintergrund: Während seines Vortrags erwähnt Herr Kosanke, dass es im Landkreis lediglich wenige Bereiche gibt, von denen es möglich ist weit ins Gelände zu blicken.

 

Herr Kosanke erklärt, dass es sich um jeweils einen Bereich in Altenoythe, den Osterloher Berg und eine Privatfläche in Löningen handelt. Der Begriff „weit“ ist für das Erleben des Landschaftsbildes nicht normativ auszulegen, da das Erleben subjektiv ist und dies jede Person anders wahrnimmt. Als Orientierungswert gibt er jedoch eine Entfernung von ca. 10 km an.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf bedankt sich für die Ausführungen.