Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Anpassung der Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg rückwirkend zum 01.01.2023 zuzustimmen.

 


Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/23/235 vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann betonte, dass die Kreisverwaltung sich zusammen mit den Hauptverwaltungsbeamten gute Gedanken gemacht habe. Im Rahmen der Haushaltsplanung sei interessant, welche Abflüsse und Einnahmen aus dem zweckgebundenen Sondervermögen in den nächsten Jahren erwartet würden. Er bat darum, die Antwort als Anlage zum Protokoll beizufügen.

 

Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber beantwortete die Anfrage direkt und erläuterte das Beitragserhebungsverfahren, wodurch jahresgenaue Beiträge erhoben würden. Nach Abschluss würde dann eine genaue Umlegung der Kosten erfolgen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Bohmann, wie die Rücklagen der Kreisschulbaukasse einzuordnen seien, antworte Frau Kreisverwaltungsoberrätin, dass die Beiträge ausschließlich nach Bedarf erhoben würden.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Sibbel stellte fest, dass es sich um sinnvolle Anpassungen handle und bat um Erläuterung, warum inklusionsbedingte Maßnahmen nicht weiter berücksichtigt worden seien.

 

Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber teilte mit, dass dies in Absprache mit den Städten und Gemeinden erfolgt sei, für die Gleichbehandlung werden daher die Kosten für inklusionsbedingte Maßnahmen künftig nicht mehr aus der Kreisschulbaukasse bezuschusst werden und von der Kommune jeweils selber getragen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Braun stellte fest, dass die Richtlinie rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten soll und fragte, ob die Bedarfe gedeckt seien.

 

Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber erläuterte, dass die Städte und Gemeinden jedes Jahr angefragt würden und ihre Maßnahmen anmelden müssten. Die Anträge aus dem Jahr 2023 seien berücksichtigt worden.

 

Auf Anfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Karnbrock, ob die extern eingeworbenen Fördermittel berücksichtigt würden, erläuterte Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber, dass darauf geachtet werden, damit es zu keiner Überfinanzierung komme.

 

Hinsichtlich der Fördermöglichkeit von Flutlichtanlagen bat Frau Kreistagsabgeordnete Hollah um Mitteilung, ob diese ebenfalls Berücksichtigung finden.

 

Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber erläuterte, dass diese als Nebenanlagen auch berücksichtigt würden.

 

 

Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen: