Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug entsprechend der Vorlage vor und erklärte das die rechtlich notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe erfüllt seien.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig die Anerkennung der Einrichtung „Montessori Kinderhaus gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)“ nach § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe .