Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor und betonte, dass insbesondere die Bereitschaftspflege, attraktiver werden solle. Hier sei für Pflegefamilien die in Bereitschaft ein Zimmer dauerhaft vorhalten sollen zukünftig ein monatliches Bereithaltegeld i.H.v. 150,00 EUR erhalten. Ferner sollen höhere Pflegegelder für 6 Monate gezahlt werden. Eine weitere größere Verbesserung neben der erhöhten Anschaffungskostenpauschale, der erhöhten Leistungen für Erstausstattung und zur Verselbstständigung bei Auszug aus der Pflegefamilie, sei eine explizit ausgewiesene Sommer- und Weihnachtspauschale. Diese sollen als gesonderte Zahlungen ohne Antrag für die Pflegeeltern ermöglicht werden.

 

Kreistagsabgeordneter Coners befürwortete namens der Fraktion der Grünen die Novellierung der Richtlinie über die Gewährung von Leistungen an Pflegeeltern im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, insbesondere die Streichung der anteilhaften Vereinnahmung des eigenen Einkommens, z.B. des Ausbildungsgehaltes, der Pflegekinder.

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann bekräftigte, dass die Verwaltung dies ebenfalls begrüße, jedoch die Änderung keine Idee des Landkreises, sondern eine gesetzliche Vorgabe gewesen sei.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske stellte für die Fraktion der CDU fest, dass es sich um eine gute Vorlage handele deren Inhalt unstrittig sei. Der Akzent auf eine Stärkung der Bereitschaftspflege sei richtig und wichtig.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig die Neufassung der Richtlinie des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen bei Leistungen nach § 33 SGB VIII und § 41 i.V. m. § 33 SGB VIII in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2024.