Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Der Landkreis Cloppenburg
stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg befristet für die
Jahre 2024 bis 2028 Mittel für die Förderung der „Sozialarbeit an Schulen“ in
Höhe von jährlich 140.055,00 EUR zu Verfügung.
Die Mittelverteilung soll
weiterhin nach den Schülerzahlen an Grundschulen, an denen keine
Schulsozialarbeiter/-innen des Landes tätig sind, erfolgen.
Wenn das Land weitere Stellen
im Landkreis einrichtet, wird der Landkreis seine Förderung für diese
Schule/Schulen ab dem Besetzungsdatum reduzieren. Die weiteren Grundschulen,
die keine Landesstelle haben, sollen weiterhin eine Landkreisförderung
erhalten.
An den drei Berufsbildenden
Schulen im Landkreis Cloppenburg wird je eine Schulsozialarbeiterstelle
finanziert.
Kreistagsvorsitzender Schröer erteilte Kreistagsabgeordneten
Dr. Vaske, Vorsitzender der CDU-Fraktion, das Wort.
Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske stellte den Antrag der CDU-Fraktion vom 27.04.2023 nebst Begründung vor.
Kreistagsabgeordnete
Preuth-Stuke, Vorsitzende des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-SOZ/23/164 vor.