Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg befristet für die Jahre 2024 bis 2028 Mittel für die Förderung der „Sozialarbeit an Schulen“ in Höhe von jährlich 140.055,00 EUR zu Verfügung.

 

Die Mittelverteilung soll weiterhin nach den Schülerzahlen an Grundschulen, an denen keine Schulsozialarbeiter/-innen des Landes tätig sind, erfolgen.

 

Wenn das Land weitere Stellen im Landkreis einrichtet, wird der Landkreis seine Förderung für diese Schule/Schulen ab dem Besetzungsdatum reduzieren. Die weiteren Grundschulen, die keine Landesstelle haben, sollen weiterhin eine Landkreisförderung erhalten.

 

An den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg wird je eine Schulsozialarbeiterstelle finanziert.

 

 

 

 

 


Kreistagsvorsitzender Schröer erteilte Kreistagsabgeordneten Dr. Vaske, Vorsitzender der CDU-Fraktion, das Wort.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske stellte den Antrag der CDU-Fraktion vom 27.04.2023 nebst Begründung vor.

 

Kreistagsabgeordnete Preuth-Stuke, Vorsitzende des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SOZ/23/164 vor.