Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Der Landkreis Cloppenburg setzt die Vorgaben des Landesraumordnungsprogramms zur Windenergieplanung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms in Form von Vorranggebieten ohne Ausschlusswirkung um.

 


Kreistagsabgeordneter Middendorf, Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Umwelt und Klimaschutz, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-PLA/21/343 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer wies darauf hin, dass bei der Ausschlusswirkung bedacht werden müsse, dass, wenn die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms in Form von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung beschlossen würde, wären die Gemeinden in ihren Regelungen beschnitten und die entsprechende Entscheidung gelte dann für den gesamten Landkreis Cloppenburg. Deshalb würde er für die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms in Form von Vorranggebieten ohne Ausschlusswirkung plädieren.

 

Kreistagsabgeordneter Dunkel erkundigte sich danach, was planungstechnisch besser sei: mit oder ohne Ausschlusswirkung.

 

Kreisrat Meyer teilte mit, dass es Argumente für beide Planungsvarianten gebe. Für eine Steuerung mit Ausschlusswirkung spreche, dass damit ein einheitlicher Bewertungsmaßstab und einheitliche Kriterien für das gesamte Kreisgebiet erreicht würden. Auf der anderen Seite würden jedoch die Städte und Gemeinden dadurch in ihrer Planungshoheit eingeschränkt. Weiter sei zu berücksichtigen, dass ein RROP mit Ausschlusswirkung einem deutlich höheren Klagerisiko unterliege. Zudem sei die Entwicklung im Bereich der Windenergie sehr dynamisch, so dass ein RROP mit Ausschlusswirkung in sehr kurzen Zeitabständen überarbeitet werden müsse. Hier seien die Städte und Gemeinden mit ihrer Flächennutzungsplanung deutlich flexibler. Die Kreisverwaltung schlage die Planung von Vorranggebieten ohne Ausschlusswirkung vor. Dies bedeute eine flexiblere Nutzung durch die Gemeinden, die dann mit ihrer Flächennutzungsplanung auch darüber hinaus planen könnten.