Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Kreisrat Meyer erklärt, dass das RROP neu aufgelegt wird und diese auch das Thema Windenergie beinhaltet. Das Planungsbüro Planungsgruppe Umwelt wurde beauftragt Potentialflächen für Windenergie anhand eines einheitlichen Kriterienkataloges zu ermitteln. Der Kreistag werde diesbezüglich auf der Grundlage der Potentialanalyse einen Beschluss fassen müssen, ob die Flächen mit oder ohne Ausschlusswirkung festzusetzen seien. Da die Frage der Ausschlusswirkung in die Planungshoheit der Städte und Gemeinden eingreife, werde diese Thematik auch in der weiteren Abstimmung mit den Städten und Gemeinden intensiv beraten.

 

Herr Sicard erklärt, dass Ziel des Landkreis Cloppenburg sei es, eine nachhaltige, den zahlreichen im Raum widerstreitenden Interessen bestmöglich Rechnung tragende und gleichzeitig den stetig steigenden rechtlichen Anforderungen gerecht werdende Steuerungskulisse festzulegen. Wichtig sei es die Kommunen von vornherein mit in die Planungen einzubeziehen. Durch eine entsprechende Planung könne z.B. eine „Verspargelung“ des Landkreises vermieden werden. Als planerisches Instrument habe der Landkreis die Wahl ob Vorranggebiete mit oder ohne Außenwirkung festgelegt werden sollen. Grundsätzlich gelte für Vorranggebiete ohne Ausschlusswirkung das Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten zulässig seien, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Innerhalb von Vorranggebieten gelte die „zulässigkeitsverstärkende Wirkung“ des § 35 Abs. 3 Satz 2 Hs. 2 BauGB. Während für Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung/Eignungsgebiete außerhalb der Gebieten für Windenergieanlagen, diese ausgeschlossen seien. Innerhalb  von Vorranggebieten: gelte auch die „zulässigkeitsverstärkende Wirkung“ des § 35 Abs. 3 Satz 2 Hs. 2 BauGB.

Die Vorteile von Gebieten mit Ausschlusswirkung seien die gezielte Konzentration Windenergieanlagen, Vermeidung „Verspargelung“, „Dienstleistung“ für Kommunen, da keine eigene Planung erforderlich sei, Berücksichtigung gesamträumlicher Strukturen. Nachteile hingegen seien erhöhter Planungsaufwand, hohe rechtliche Anforderungen und die Beschränkung der Planungsfreiheit auf kommunaler Ebene.

Unabhängig welche Planungsvariante angestrebt werde, sei ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu erstellen und substanzieller Raum für Windenergie sei vorzuhalten. Hierbei sind harte und weiche Kriterien heranzuziehen. Harte Kriterien ergeben sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen und besitzen keine oder nur wenig Ermessensspielrum. Weiche Faktoren liegen im planerischen Ermessen. Sie seien jedoch zu rechtfertigen und nachvollziehbar zu begründen.

Beispielhaft ist ein grobes Szenario mit Ausschlusswirkung für den Landkreis Cloppenburg erstellt worden und es würden sich zunächst ca. 8.400 ha Potenzialfläche ergeben. Erfahrungsgemäß würden im Zuge der Feinplanung jedoch 60-70% davon wegfallen.

Als weitere Schritte seien angedacht eine interne Abstimmung und Umsetzung des Szenario 2, informelle Beteiligungsrunde mit Städten und Gemeinden und ggfs. Überarbeitung/Modifizierung der Szenarien und der Abschluss mit Endbericht vermutlich im 2. Quartal 2022. Anschließend habe der Kreistag über die Außenwirkung und die Kriterien des gesamträumlichen Planungskonzeptes zu entscheiden.

 

Kreistagabgeordneter Dr. Steenken erkundigt sich, inwiefern angrenzende Landkreise betroffen sind, falls die Auswahl auf Windvorranggebiete mit Ausschlusswirkung falle. Herr Sicard erklärt, dass die angrenzenden Landkreise im Verfahren beteiligt werden. Die Prüfung erfolge kreisübergreifend.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann spricht sich dafür aus, dass bei einer Planung mit Ausschlusswirkung die Bürger frühzeitig einbezogen werden sollen. Das förmliche Verfahren sei nicht ausreichend.

 

Kreisrat Meyer entgegnet, dass bisher keine Informationsveranstaltungen geplant seien. Zunächst sollten die beiden Szenarien entwickelt werden um, dann zu entscheiden welcher Ansatz weiter verfolgt werde. Herr Sicard fügt an, dass in dem formellen Verfahren mit einer regen Bürgerbeteiligung zu rechnen sei. Während des Verfahrens müsse gewissenhaft informiert werden. Nur so könne Vertrauen geschaffen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer teilt die Ansicht, dass die Bürger mitzunehmen seien. Nach Möglichkeit sollten lange Planungsverfahren vermieden werden. Der Kreistag habe die Verantwortung dafür zu übernehmen. Kreistagsabgeordneter Wesselmann entgegnet, dass ohne frühzeitige Aufklärung der Bürger die Verfahren nicht zügiger abzuarbeiten seien.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken erkundigt sich wie aktuelle Planungen betroffen seien. Kreisrat Meyer erläutert, dass bis zum Abschluss des RROP-Verfahrens das gemeindliche Planungsrecht zum Tragen komme.