Sitzung: 16.09.2021 Verkehrsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der
E233 berichtete Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski. Zu den einzelnen
Planungsabschnitten gab er folgenden Sachstand:
PA 8
Das Planfeststellungsverfahren für den
Planungsabschnitt 8 sei im Dezember 2020 eingeleitet worden, die Einwendungen
würden derzeit bearbeitet. Sobald dieser Schritt abgeschlossen sei, könne ein
Erörterungstermin oder, nach dem Planungssicherstellungsgesetz, eine
Online-Konsultation erfolgen. Von der Planfeststellungsbehörde sei vorgesehen,
im Vorfeld entsprechende Gegenäußerungen an die Einwender zu senden.
PA 6
Die Planungsbüros arbeiteten weiterhin am
Feststellungsentwurf. Die Unterlagen zu den Bauwerken für die Abstimmung mit
dem Bund seien fertig gestellt und sollten in Kürze dem BMVI zur Erteilung des
Gesehen-Vermerks zugeleitet werden. Hierbei sei berücksichtigt worden, dass die
Radwege eine durchgehende Breite von 2,50m erhalten. Dies sei auch bei
Kreisstraßen Standard.
Für die Ermittlung der Schallemissionen
liege eine neue Richtlinie vor. Daher werde derzeit die Schallbetrachtung auf
Grundlage dieser Richtlinie vorgenommen.
Der Feststellungsentwurf dieses
Planungsabschnitts sollte im Frühjahr 2022 fertiggestellt und der
Planfeststellungsbehörde zur Prüfung übergeben werden. Aufgrund der erneuten
Schallbetrachtung werde dieser Termin überprüft werden müssen. Die
Planungsbüros stellten derzeit einen neuen Terminplan auf.
PA 5
Im Planungsabschnitt 5 arbeiteten die
Planungsbüros an der Aufstellung des Feststellungsentwurfes. Der Vorentwurf
werde auf Basis der vorliegenden Prüfanmerkungen weiter entwickelt. Hierbei
stünden die Abstimmungen und Arbeiten zur Fortschreibung der
Entwässerungsplanung kurz vor dem Abschluss.
Derzeit werde der Terminplan von den
Planungsbüros insbesondere aufgrund der auch im Planungsabschnitt 5
erforderlichen Schallbetrachtung überarbeitet.
PA 4
Der Feststellungsentwurf sei der
Planfeststellungsbehörde im Juni übergeben worden. Mittlerweile lägen
Prüfanmerkungen vor. Diese würden derzeit gesichtet.
Für den Herbst sei geplant, den Anliegern
und Interessierten die Planung auf einem Bürger-Info-Termin näher zu bringen.
Vorweg sollten die betroffenen Landwirte auf einer separaten Veranstaltung über
die Planung informiert werden.
Abhängig von dem erforderlichen
Überarbeitungsumfang aus den Prüfanmerkungen sowie den Erkenntnissen aus dem
Bürger-Info-Termin und der Veranstaltung mit den Landwirten solle dann das
Planfeststellungsverfahren beantragt werden. Auch im Planungsabschnitt 4 sei
die Schallbetrachtung zu erneuern.
Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann merkte
an, dass die Kosten für die Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 höher
seien als die Kosten für die Reaktivierung der Bahnstrecke, die unter TOP 9
vorgestellt wurden.
Weiterhin fragte er, in welchem Zeitraum mit
dem Erörterungstermin bzgl. des PA 8 gerechnet werden könne. Herr Leitender
Kreisbaudirektor Ribinski gab an, dass dies in den Händen der
Planfeststellungsbehörde liege. Mit einem Termin in diesem Jahr sei jedoch nicht
zu rechnen.
Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann wies
auch noch auf die Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 09.09.2021 bzgl. des
Sachstandes zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 hin. Eine
Beantwortung der Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 09.09.2021 erfolge laut Herrn
Leitenden Kreisbaudirektor Ribinski im Nachgang zum Ausschuss.