Beschlussvorschlag:
Der
Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung
zu empfehlen:
Die Vereinbarung
für die Abstufung der K 162 zur Stadtstraße zwischen dem Landkreis Cloppenburg
und der Stadt Löningen ist abzuschließen. Der Stadt Löningen wird für die
Sanierungsmaßnahmen unter a) ein Ausgleich in Höhe von 9.000,- EUR gezahlt. Die
Mittel werden im Haushalt 2022 eingestellt. Die unter b) und c) dargestellten
Beteiligungen an den Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen werden mit der Umsetzung
dieser Maßnahmen gezahlt.
Zur bevorstehenden Abstufung der K 162 vom Kreisverkehr in Löningen bis
zur K 304 führte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski
anhand der Vorlage und der Anlage 1 zu diesem TOP wie folgt aus:
Die Stadt Löningen
habe den Wunsch an den Landkreis Cloppenburg herangetragen, die K 162 zur
Stadtstraße abzustufen. Hintergrund sei insbesondere die von der Stadt
entwickelte Bauleitplanung, in deren Folge zukünftig zunehmend städtischer
Verkehr generiert würde. Auch dadurch verliere die K 162 die Verkehrsfunktion
einer Kreisstraße.
Da die K 162
zukünftig auf die Straße Am Raddetal (K 304) führe und dort ende, sei bei der
vorgesehenen Verbreiterung insbesondere auch die Verbindung zur K 304 zu
beachten, da die Kreisstraßenverkehre nun darüber geleitet werden müssten.
Im Zuge der
Verbreiterung der K 162 solle auch der Radweg auf 2,50 m verbreitert werden. Da
der Landkreis Cloppenburg ein besonderes Interesse an der Weiterführung eines
gut ausgebauten Radweges bis in den Ort hinein habe, solle eine Beteiligung an den
Kosten bei einem Ausbau durch die Stadt Löningen erfolgen.
Um die Abstufung im
Einzelnen zu beregeln, werde eine Vereinbarung mit der Stadt Löningen
getroffen, s. Anlage 2.
Die Übergabe der K
162 sei zum 01.01.2022 vorgesehen.
Herr Kreistagsabgeordneter
Holthaus erklärte,
dass die CDU-Fraktion die Herangehensweise akzeptabel finde und der Meinung
sei, der Landkreis habe der Stadt hiermit ein gutes Angebot unterbreitet. Daher
werde die CDU dem Vorhaben zustimmen, soweit die Stadt Löningen mit der vorgelegten
Vereinbarung einverstanden sei.