Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig bei einer Stimmenthaltung Folgendes:

 

Eine standardmäßige nachträgliche Ausstattung der kreiseigenen Schulen sowie

laufenden Schulbauvorhaben mit Luftfilteranlagen erfolgt nicht.

 

Für zukünftige Neubauvorhaben im Bereich von Schulen sollen raumlufttechnische Anlagen im Zuge von Planungsvorgaben zukünftig von Beginn an Berücksichtigung finden. Als Ergänzung für eine praktikable nutzungsspezifische Fensterlüftung soll eine RLT-Anlage eingebaut werden. Hierbei soll die Belüftung der Schulbereiche über eine Hybrid-Lüftung erfolgen, die eine auf den Grundluftwechsel ausgelegte raumlufttechnische Anlage für die Bereitstellung des Grundluftwechsels vorsieht. Gleichzeitig sollen CO2-Ampel als Warnfunktion berücksichtigt werden.

 

Nur in begründeten Einzelfällen werden mobile Raumluftfiltergeräte für Klassenräume der kreiseigenen Schulen – als Unterstützung – angeschafft.

 

Den Schulen werden für die Jahre 2021 und 2022 Budgets zur Anschaffung von

mobilen CO2-Ampeln (jeweils 95.000,00 EUR) für die Bestandsgebäude zur Verfügung gestellt.

 

Der Kreistag stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Jahr 2021 in Höhe von 95.000,00 EUR zu, und stellt die Haushaltsmittel für die Anschaffung von CO2-Ampeln zur Verfügung.

 

 

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Kreistagsabgeordneten Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, das Wort.

 

Kreistagsabgeordneter Götting stellte den Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2020 nebst Begründung vor.

 

Kreistagsabgeordneter Schute, Vorsitzender des Schulausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SCHUL/20/194 vor.