Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dass der Sozialausschuss, um eigene

Eindrücke und weitere Informationen zur Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern im Landkreis Cloppenburg zu sammeln, anlässlich der nächsten Ausschusssitzung im Rahmen einer Bereisung die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Friesoythe besichtigen und Frau Amiry sowie das beratende Mitglied Niehaus als Experten anhören soll.

Die Bereisung soll zu dem dazu genutzt werden, die Werkstätten für behinderte Menschen des Caritasvereins Altenoythe zu besuchen.

 

 


Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erläuterte einleitend die Gründe für den mit Schreiben

vom 06.05.2012 gestellten Antrag. Sie dankte der Verwaltung für die umfangreiche Vorlage zu diesem Thema.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erinnerte an eine im Frühjahr 2012 durchgeführte Abschiebung einer ausländischen Familie. Dies habe sie bewogen, eine grundsätzliche Diskussion anzuregen. Ihr Ziel sei es, dass sich der Sozialausschuss mit der Situation der Betroffenen beschäftige und Überlegungen zum künftigen Umgang mit Minderheiten anstelle, dabei möchte sie die Kinder in den Vordergrund stellen.

 

Hinsichtlich der im Antrag aufgelisteten Themen solle diskutiert werden, was machbar ist und was nicht. Zudem schlug Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen - unter Bezug auf das Antragsschreiben - nochmals vor, Experten zu diesem Thema anzuhören; dies könnten z.B. Herr Niehaus vom Landescaritasverband und auch Frau Amiry (Integrationslotsen-Stelle bei der VHS) sein. Des Weiteren schlug sie vor, dass der Sozialausschuss sich vor Ort, z.B. in einem Flüchtlingswohnheim, über die Lebenssituation der Betroffenen informiere. Letztendlich wünscht sie sich einen Verhaltenskodex für den Umgang mit Flüchtlingen.

 

Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn verwies auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage. Er war der Auffassung, dass die im Antragsschreiben aufgelisteten Fragen – soweit dies überhaupt möglich sei, weil entsprechende Statistiken usw. geführten würden - beantwortet seien.

 

Hinsichtlich des Vorschlages Expertenmeinungen einzuholen, sah Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn keine Geschäftsordnungsprobleme. Dies könne der Sozialausschuss beschließen; Beschluss und Anhörung könnten sogar noch in dieser Sitzung erfolgen. Herr Niehaus, vom Landescaritasverband, könne jederzeit gehört werden, da er beratendes Mitglied im Sozialausschuss sei. Frau Amiry könne, da sie anwesend sei, adhoc gehört werden, wenn der Ausschuss dies wünsche.

 

Zur angedachten Bereisung äußerte Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn, dass auch dies

möglich sei. Er gab jedoch zu bedenken, dass die Besichtigung mit den zuständigen Städten / Gemeinden sowie dem Betreiber organisiert werden müsse.

 

Beratendes Mitglied Niehaus verwies darauf, dass er zur heutigen Sitzung nicht als Experte eingeladen sei, bot jedoch an, zum Thema zu berichten. Er gab zu bedenken, dass im Ausländer- und Asylbereich vieles gesetzlich geregelt sei.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Olivier meinte, dass eine Bereisung und die Anhörung von Experten hilfreich sein könnten, um sich das Thema bewusst zu machen.

 

Kreistagsabgeordnete Stärk äußerte Verständnis für die Beweggründe der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen. Sie schlug vor, die Bereisung auszudehnen und neben einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber gleichzeitig auch eine Werkstatt für behinderte Menschen zu besuchen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen ergänzte, dass nicht alle Gemeinschaftsunterkünfte auf einer Bereisung besichtigt werden könnten. Zudem könnten eingeladene Experten an der Bereisung teilnehmen. Letztendlich sollten auch Betroffene angehört werden.

 

Vorsitzender Möller konkretisierte die vorgeschlagene Bereisung dahin gehend, die Gemeinschaftsunterkunft in Friesoythe und anschließend die Werkstätten für behinderte Menschen des Caritasvereins Altenoythe zu besichtigen.

 

Auf den Einwurf des Kreistagsabgeordneten Loots, ob der Ausschuss willkommen sei, meinte Kreistagsabgeordnete G. Kalvelage, dass dies kein Problem sein dürfte, wenn die Bereisung angekündigt werde.

 

Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn sicherte zu, dass die Verwaltung die Bereisung vorbereite.

 

Kreistagsabgeordnete G. Kalvelage äußerte, dass die SPD-Fraktion dem Vorschlag zustimme.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck schlug vor, die Bereisung mit der nächsten Sitzung des Ausschusses zu verbinden.

 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen, erklärte Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn, dass es in der Ortschaft Hemmelte keine zentrale Unterbringung von Asylbewerbern gäbe. Kreisoberamtsrätin Schröder ergänzte, dass es nur in den in der Vorlage genannten Städten und Gemeinden Gemeinschaftsunterkünfte gäbe und Hemmelte gehöre nicht dazu.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen merkte des Weiteren an, dass auf Seite 3 der Vorlagen-

Nr.: V-SOZ/12/023 („Asylverteilungsstatistik“) einige Gemeinden eine Quote von über 100 % ausweisen würden.

 

Kreisinspektor Trenkamp (Vertreter der Ausländerbehörde) erläuterte das Verteilverfahren hinsichtlich der Asylantragsteller. Die Asylantragsteller würden bundesweit nach einem Prozentschlüssel auf die Länder und in den Ländern dann ebenfalls nach einem Prozentschlüssel auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Nach dem gleichen Prinzip würden die Asylbewerber dann den Städten und Gemeinden im Landkreis zu Unterbringung zugewiesen. Städte und Gemeinden, die über eine Gemeinschaftsunterkunft verfügen, wiesen dabei nicht selten eine Aufnahmequote von über 100 % aus.

 

Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass die Prozentquote sich nach der Einwohnerzahl richte. Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn fügte hinzu, dass die Aufnahmepflicht nicht begrenzt sei, die Anzahl der aufzunehmenden Asylbewerber richte sich stets nach der Anzahl der Antragsteller.

 

Beratendes Mitglied Niehaus erläuterte, dass in den Gemeinschaftsunterkünften der Caritas neben den Hauswarten auch Sozialarbeiter vor Ort wären und die Bewohner somit eine soziale Betreuung erfahren würden. Er war der Auffassung, dass sich zeigen werde, dass die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft durchaus zumutbar sei.

 

Beratendes Mitglied Niehaus erinnerte auch daran, dass die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in den 1990er Jahren entstanden sei, als der Zustrom von Asylbewerbern um ein Vielfaches höher lag, als heute. Heute wie damals gelte, dass alle eingereisten Asylbewerber menschenwürdig unterzubringen seien.

 

Kreisinspektor Trenkamp erläuterte zur Bewohnerstruktur in den Gemeinschaftsunterkünften, dass neben 33 Asylbewerbern im Verfahren und 52 ausreisepflichtigen Asylbewerbern nach Abschluss des Verfahrens („Geduldete“), auch 22 ehemalige Asylbewerber wohnen, die schon länger eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und jederzeit ausziehen könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck merkte unter Bezug auf die Vorlagen-Nr.: V-SOZ/12/023 an, dass den über 400 Asylbewerbern nur 125 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften gegenüberstehen.

 

Vorsitzender Möller schloss die rege Diskussion und stellte den Antrag der Kreistagsabgeordneten Stärk zur Abstimmung: