Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu
empfehlen, entsprechend den vorliegenden Einzelanträgen für die geplanten
Krippenbauten folgende Höchstbeträge zu bewilligen:
a) Gemeinde Emstek, Krippe Höltinghausen 11.407,01 €
b) Gemeinde Saterland, Krippe Ramsloh 88.162,60
€
c) Gemeinde Barßel, Krippe Elisabethfehn (Änderungsantrag) 85.662,60
€
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des
Verwendungsnachweises und dem Abzug der bewilligten Drittmittel.
Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/12/039 vor.
Anmerkung: Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Cloppenburg und seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Wahrnehmung der Aufgaben für die Kinderbetreuung sowie eine Aufstellung über beantragte und bewilligte Fördermittel nach den alten und den neuen Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen liegen dieser Niederschrift an.