Kreisoberamtsrätin Lottmann teilte mit, dass der Elternratgeber, eine Informationsbroschüre zu Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft im Landkreis Cloppenburg, fertiggestellt sei. Ein Exemplar werde mit dem Protokoll versandt werden. Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Nüdling antwortete Kreisoberamtsrätin Lottmann, dass der Elternratgeber auch den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werde.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erkundigte sich, ob die Möglichkeit bestehe, Elterngeldanträge durch die Städte und Gemeinden auszugeben, dort eine Beratung anzubieten oder zu bearbeiten. Sie sei diesbezüglich von einigen Frauen angesprochen worden, denen es nicht möglich gewesen sei, den Antragsvordruck ohne Hilfestellung auszufüllen.

 

Erster Kreisrat Frische teilte mit, dass in den letzten Jahren die Übertragung von Aufgaben auf die Städte und Gemeinden beraten worden sei. Eines der Ergebnisse sei gewesen, dass die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz ab 01.01.2013 durch die Städte und Gemeinden bearbeitet werden würden. Eine Übertragung des Elterngeldes sei abgelehnt worden, da die Rechtslage zu komplex sei. Er werde diese Frage nochmals thematisieren.

 

Kreistagsabgeordneter Cloppenburg bestätigte die komplexe Rechtslage. Eine Beratung der Antragsteller durch Mitarbeiter der Städte und Gemeinden sei nur nach einer umfassenden Qualifizierung der Mitarbeiter möglich. Dazu sei, vergleichbar der Aufgabe nach dem Wohngeldgesetz, zusätzliches Personal bei den Städten und Gemeinden erforderlich.

 

Herr Karnbrock erkundigte sich nach dem Stand der Jugendhilfeplanung. Er halte es für notwendig, dieses Thema konkret anzufassen und eine Bestandsaufnahme zu machen. Er bat darum, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses den Sachstand der Jugendhilfeplanung vorzustellen. Ebenso regte er eine Information des Jugendhilfeausschusses über das Bildungs- und Teilhabepaket an.