Sitzung: 23.02.2021 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: V-PLA/21/294
Sodann beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt
mehrheitlich bei 6 Enthaltungen, dem Kreistag
die folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:
Die anliegende Entwurfsfassung des Regionalen Einzelhandelskonzepts
wird verbindlich beschlossen. Dies beinhaltet insbesondere:
-
Konkretisierende
Darstellung der städtebaulich intergierten Lagen i.S.d. LROP-VO für die Städte
und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg
-
Festlegung
der mittelzentralen Kongruenzräume für aperiodische Güter für die Mittelzentren
Cloppenburg und Friesoythe
-
Festlegung
einer regionalen Sortimentsliste
-
das
regionalentwicklungspolitische Ziel, dass das Angebotsdefizit im Sortiment
Möbel im Landkreis Cloppenburg durch die Ansiedlung eines marktfähigen
Einrichtungshauses geschlossen werden soll
-
Ableitung
raumverträglicher Randsortimentsgrößen für ein Möbelvorhaben im Mittelzentrum
Cloppenburg
Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer wies zu Beginn darauf hin, dass 2017 nach dem Beschluss des Kreistages zur Aufstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Landkreis Cloppenburg und der beschränkten Ausschreibung die Vergabe zur Erstellung des Konzeptes an das Büro Stadt und Handel erfolgt sei. Zur Beurteilung stand damals ein großes Möbelhaus mit zentrenrelevanten Randsortimenten in der Größenordnung von über 800 qm an. Dies löse eine Raumverträglichkeitsprüfung aus. Auch wenn dieses oder ein neues konkretes Vorhaben derzeit nicht anstehe, sei es gemeinsame Zielsetzung, für ein derartiges Projekt die Voraussetzungen zu schaffen. Das vorliegende Regionale Einzelhandelskonzept sei daher als Grundkonzept dazu anzusehen. Ziel des heute angestrebten Beschlusses des Ausschusses sei es, die erhobenen Daten, insbesondere zu den städtebaulich integrierten Lagen, der regionalen Sortimentsliste und den Kongruenzräumen der beiden Mittelzentren Cloppenburg und Friesoythe, zu sichern. Auf dieser Basis könne dann ein neues (angepasstes) Ansiedlungsvorhaben beurteilt werden. Daher seien auch die einzelnen Bestandteile des Konzeptes mit zu beschließen.
Im Folgenden erläuterte Herr Jens Nussbaum vom Büro Stadt und Handel die
einzelnen Konzeptbausteine des erstellten Regionalen Einzelhandelskonzeptes. Nach
der Vollerhebung des gesamten Einzelhandelsbestandes im Landkreis Cloppenburg
seien Angebot, Nachfrage und die städtebaulichen Voraussetzungen analysiert und
eine absatzwirtschaftliche Entwicklungsprognose für alle relevanten
Randsortimente erstellt worden. Das Konzept enthalte nun die erforderlichen
Daten, um die Raumverträglichkeit von Randsortimentsgrößen für Möbelvorhaben
herzuleiten. Die regionale Sortimentsliste sei überprüft und modifiziert
worden. Es habe sich gezeigt, dass es bei den Sortimenten Bereiche gebe, die
unterbesetzt seien, d.h. hier könnten Kaufkraftanteile derzeit nicht gebunden
werden, beispielsweise im Bereich Möbel. Dagegen seien die Spielräume für den
Bereich Glas/ Porzellan/ Keramik, einem klassischen Sortiment von Möbelhäusern,
deutlich enger.
Im Ergebnis sei festzuhalten, dass mit dem Konzept nachgewiesen werde,
dass das seinerzeit beabsichtigte Möbelvorhaben mit einem geplanten
Randsortiment im Bereich Glas/ Porzellan/ Keramik (GPK) von 1.750 qm nicht
raumverträglich und überdimensioniert gewesen sei. Die Ansiedlung eines
marktfähigen Möbelvorhabens mit einer Randsortimentsgröße von 1.200 qm GPK
könne dagegen als absatzwirtschaftlich und städtebaulich verträglich bewertet
werden.
Das nunmehr vorgestellte Einzelhandelskonzept sei eine wertvolle
Abwägungsgrundlage für den weiteren Planungsprozess u.a. zur Behebung des
Versorgungsdefizits im Sortimentsbereich Möbel. Auch ohne Vorliegen eines
konkreten Vorhabens entfalte das Konzept einen hohen Nutzen mit den enthaltenen
Bestandsdaten, Sortimentslisten und der Erfassung der Kongruenzräume und
städtebaulich integrierten Lagen. Auf dieser Datengrundlage könnte nun bei
entsprechenden Vorhaben im Rahmen eines Aufstellungsverfahrens für einen
Bebauungsplan die Raumverträglichkeit aufgebaut werden.
Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, dankte für den
Vortrag und stellte ihn zur Diskussion.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann zeigte sich überrascht. Er habe den
Eindruck, dass das Einzelhandelskonzept bereits veraltet sei. Die Erfassung der
Daten sei bereits 2019 erfolgt. Es sei nicht ersichtlich, warum die Erstellung
bis heute gedauert habe.
Hierzu führte Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer aus, dass es
zutreffe, dass der Vorhabenbezug veraltet sei. Zu Beginn der Erstellung des
Gutachtens habe noch ein konkretes Vorhaben eines großen Möbelmarktes in
Cloppenburg im Fokus gestanden. Mit diesem Vorhaben sei man in die Beteiligung
gegangen und habe die Datenerhebung begonnen. Das Beteiligungsverfahren selbst
sei sehr kommunikationsintensiv und bereits abgeschlossen. Es seien
verschiedene Parameter in einem derartigen Verfahren zu prüfen, insbesondere um
die Grenzen der Raumverträglichkeit zu ermitteln. Wichtige Grundlagen für die
Zukunft seien dennoch ermittelt worden. Die Ergebnisse des Konzeptentwurfs
seien im vergangenen Jahr der Stadt Cloppenburg bereits vorgestellt worden. Da
man sich für den Austausch auf Landkreisebene eine Präsenzveranstaltung
gewünscht habe, sei eine Vorstellung in den Kreisgremien 2020 wegen der Pandemie
nicht erfolgt.
Herr Nussbaum ergänzte, eine komplette Abweichung vom ursprünglichen
Vorhaben sei allein schon wegen der schon erfolgten Beteiligung nicht möglich
und wäre auch nicht nachvollziehbar gewesen. Dennoch seien mit dem Konzept die
raumverträglichen Größen ermittelt worden.
Kreistagsabgeordneter Bothe führte aus, er habe an der Vorstellung des
Gutachtens im Rahmen der Sitzung des Cloppenburger Stadtrates teilgenommen.
Seines Erachtens seien Änderungen vorgenommen worden, die nicht abschließend
geklärt seien. Er werde sich daher enthalten.
Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken erklärte, eine nochmalige
Aktualisierung hätte die Aufstellung weiter verzögert und sei daher nicht zu
vertreten. Die CDU-Fraktion wolle kein Möbelhaus verhindern, möchte aber auch
die Belange der Städte und Gemeinden gewahrt sehen. Mit dem Regionalen
Einzelhandelskonzept sei nun ein Rahmen für weitere Planungen geschaffen
worden. Eine konkrete Vorhabenplanung werde zukünftig durch die Bauleitplanung
beregelt.
Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer ergänzte auf Anfrage, dass nach
der vorliegenden Beschlussfassung die Kosten für die Erstellung des
Einzelhandelskonzepts von der Stadt Cloppenburg und dem Landkreis jeweils zur
Hälfte getragen würden. Für zukünftige Aktualisierungen für ein konkretes
Vorhaben ergäben sich neue Kosten.
Die genauen Kosten werde man im Protokoll benennen.
Anmerkung der Verwaltung:
Derzeit sind für das REHK inkl. aller Ergänzungsaufträge (Vertiefende
Betrachtung GPK in Band II, Gutachten zu den Stellungnahmen von Friesoythe und
Garrel sowie Abwägung der Stellungnahmen, Variantenbetrachtung und
Aktualisierung, abschließende Aktualisierung REHK) Kosten in Höhe von 96.503,30
Euro angefallen. Die Schlussabrechnung in Höhe von 10% der Auftragssumme (5.867,89
Euro) steht noch aus. Die Gesamtkosten liegen somit bei 102.371,19 Euro. Die
Zahlungen sind im Laufe des Bearbeitungsfortschritts bereits überwiegend
erfolgt und wurden innerhalb der Kostenstelle P1.511000 gedeckt.
Ursprünglich waren die Kosten mit rd. 60.000 Euro geschätzt worden. Das
Angebot von Stadt und Handel belief sich auf 49.310,00 Euro zzgl. MWSt.
(58.678,90 Euro).
Die Stadt Cloppenburg
beteiligt sich mit 50 % der Kosten. Weitere Kommunen beteiligen sich nicht.
Dem Protokoll ist die Präsentation von Herrn Nussbaum beigefügt.