Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu
empfehlen, über eine Neufassung des Beschlusses vom 27.02.1996 dahingehend zu
beschließen, dass eine Übertragung nicht verausgabter Haushaltsmittel in das
nächste Haushaltsjahr nicht mehr stattfindet. Der
Beschluss vom 27.02.1996 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Herr Kreisrat Varnhorn trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/21/189 vor.
Herr Kreistagsabgeordneter Meyer fragte, ob eine Übertragung der Haushaltsmittel in das nächste Haushaltsjahr rechtlich nicht möglich sei.
Herr Kreisrat Varnhorn bestätigte, dass eine Übertragung in das nächste Haushaltsjahr aus rechtlicher Sicht nicht mehr möglich sei.