Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg gewährt einen einmaligen Zuschuss für den Neubau der Orgel für die Wallfahrtsbasilika St. Marien Bethen in Höhe von 20.000,00 EUR, unter der Voraussetzung, dass das BMO Vechta einen Zuschuss in Höhe von 150.000 EUR gewährt.

 


Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/20/172 vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Meyer fragte, ob es eine Grundlage für den Zuschuss gäbe.

 

Herr Landrat Wimberg betonte, dass es eine Einzelfallentscheidung sei. Dem Antrag sollte in diesem Fall stattgegeben werden, da es sich um die nördlichste Wallfahrtsbasilika handele. Den Marienwallfahrtsort gäbe es nur einmal im Oldenburger Münsterland. Dies sei eine einmalige Situation, weshalb der Landkreis Cloppenburg die Zustimmung des Antrages empfehle.

 

Laut Herrn Kreistagsabgeordneten Meyer müssten alle Kirchen des Landkreises Cloppenburg bei der Gewährung derartiger Zuschüsse gleichbehandelt werden.

 

Nach Aussage von Herrn Kreistagsabgeordneten Hackstedt sei die Gewährung derartiger Zuschüsse eine Aufgabe der Kommunen. Die Wallfahrtskirche in Bethen nehme jedoch eine Sonderstellung ein. Die CDU beantrage jedoch, den Zuschuss unter der Voraussetzung zu gewähren, dass das Bischhöfliche Münstersche Offizialat Vechta (BMO) mitbezuschusst.

 

Laut Herrn Kreistagsabgeordneten Cloppenburg sollte der Beschluss so formuliert werden, dass er eine Entscheidung für besondere Fälle darstelle.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt wies darauf hin, dass dies nicht nötig sei, da es sich eindeutig um eine Einzelfallentscheidung handele.

 

Frau Ausschussvorsitzende Wichmann formulierte den Beschluss folgendermaßen um:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg gewährt einen einmaligen Zuschuss für den Neubau der Orgel für die Wallfahrtsbasilika St. Marien Bethen in Höhe von 20.000,00 EUR, unter der Voraussetzung, dass das BMO Vechta einen Zuschuss in Höhe von 150.000 EUR gewährt.