Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sodann lehnte der Ausschuss für Planung und Umwelt den vorliegenden Antrag der Gruppe Grüne/UWG mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich ab und empfahl dem Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung.

 

Anschließend beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der behördlichen Zusammenarbeit nach effektiven Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ahlhorner Fischteiche und des Lethe Oberlaufs zu suchen und sich für deren Umsetzung einzusetzen. Auf Veränderungen der Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet Ahlhorner Fischteiche mit dem Ziel, Regelungen außerhalb des Schutzgebiets zu ermöglichen, soll seitens des Landkreises Cloppenburg im Sinne einer guten Zusammenarbeit aller Akteure verzichtet werden.

 

 


Kreistagsabgeordneter Wesselmann erläuterte zu Beginn den Antrag der Gruppe Grüne/UWG zur ökologischen Verbesserung der Ahlhorner Fischteiche sowie die beiden mit dem Antrag gestellten Beschlussanträge. Zum einen sollten in der Schutzgebietsverordnung mit Blick auf die Lethe Gewässerrandstreifen von 10 Meter außerhalb des Schutzgebietes vorgesehen werden und es solle die Ausbringung von Düngemitteln in deren Umfeld beschränkt werden. Weiterhin solle die Verwaltung beauftragt werden, in Abstimmung mit dem Landkreis Oldenburg ein Konzept zur effektiven Kontrolle und Evaluation der neuen Regelungen vorzulegen.

Er führte aus, dass zügig neue Regelungen aufgrund der schlechten Qualität des Schutzgebietes nötig seien und Ergebnisse erzielt werden müssten. Der Vorschlag, in einem Arbeitskreis zu arbeiten, sei grundsätzlich gut, aber nicht ausreichend. Auch die Landesregierung sei der Ansicht, dass Maßnahmen außerhalb des Gebiets in der Schutzgebietsverordnung für die Ahlhorner Fischteiche beregelt werden könnten.

Er bat die Anwesenden abschließend um Zustimmung zu dem vorgelegten Antrag.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, stellte den Antrag sodann zur Diskussion.

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer verwies auf den Bericht der Niedersächsischen Landesforsten im vergangenen Jahr im Ausschuss für Planung und Umwelt. Im März dieses Jahres habe daraufhin ein Fachgespräch in der Sache stattgefunden. Man sei sich einig, dass es die eine zielführende Maßnahme nicht gebe, sondern vielmehr ein Bündel an Maßnahmen erforderlich sei, um nachhaltig im Bereich Lethe und der Ahlhorner Fischteiche die Verhältnisse zu verbessern. Dies sei in Kürze nicht zu erreichen. Die Akteure seien bereits eingebunden und erste Maßnahmen seien geplant. Wie in der Vorlage beschrieben, sei ein Bündel an Maßnahmen bereits durchgeführt worden, Kompensationsmaßnahmen seien in den Bereich der Lethe gelegt worden.

Weiterhin werde die Initiative des Landes Niedersachsen zum „Niedersächsischen Weg“ zu Änderungen des Wassergesetzes führen und die bereits vorgenommene Verschärfung des Düngerechts werde sich zukünftig entlastend auswirken.

Die Kreisverwaltung sei daher der Meinung, man solle das Maßnahmenbündel ausbauen, mit den Fachstellen weiterentwickeln und dies dann zielgerichtet umsetzen. Die Verwaltung bitte daher um Zustimmung zu dem von ihr vorgeschlagenen Weg.

 

Kreisverwaltungsoberrat Meiners ergänzte, die Kreisverwaltung teile nicht die Ansicht, dass man untätig gewesen sei. Er verwies auf die Entwicklungsmaßnahmen im Bereich des Lethestiefels, die seit Jahren forciert würden (Anmerkung: Die Übersichtskarte dazu wird dem Protokoll beigefügt). Der Landkreis sehe sich aber auch nicht allein als Akteur in der Sache. Vielmehr seien die Niedersächsischen Landesforsten, der Landkreis Oldenburg, die Hunte Wasseracht ebenso wie die Landwirte vor Ort und auch private Akteure mit einzubeziehen. Das erste Treffen im März habe bereits zu einigen Maßnahmenvorschlägen geführt. Zum Beispiel sei angedacht, beim Mühlenstau die Staueinrichtung instand zu setzen, um so einen Aufstau des Gewässers zu ermöglichen oder Sandfänge einzubauen, um Schwebsande entnehmen zu können. Sowohl der Feldmühlenstau als auch der Mühlenstau seien stark versandet.

Es gebe viele Ideen. Besonders wichtig sei es, die Landwirte vor Ort einzubinden.

Im Folgenden zeigte er einen Drohnenflug über die Lethe von der Quelle bis zu den Ahlhorner Fischteichen. Er wies darauf hin, dass sich die Lethe sehr unterschiedlich zeige. Es gebe Bereiche mit großen Maisflächen mit wenig Abstand zum Gewässer und auch solche mit ausreichenden Gewässerrandstreifen. Die Landschaft im Bereich der Lethe zeige sich daneben mit ausgedehnten Waldflächen und sehr naturnahen Bereichen, in denen die Lethe in ihrem Bett sehr geschützt liege.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Kreistagsabgeordneter Middendorf, wies darauf hin, dass man sich im Projekt Farmer for Nature bereits vor Jahren einig darüber gewesen sei, dass Pufferstreifen am Gewässer notwendig seien. Seinerzeit habe man Moorflächen im Nahbereich wieder landwirtschaftlich nutzen wollen, um einen Flächentausch zu realisieren. Dies sei gescheitert. Auch die Überlegung der Hunte Wasseracht, mehr Totholz ins Gewässer einzubringen, sei wohl nicht umgesetzt worden. Er regte an, die Maßnahmen aus diesem Projekt nochmals auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erneuerte seine Forderung, in Abstimmung mit dem Landkreis Oldenburg hier unverzüglich tätig zu werden und die Schutzgebietsverordnung um entsprechende Regelungen zu ergänzen. Die Verwaltungen hätten hier Eingriffsmöglichkeiten, dies sei vom Land Niedersachsen so bestätigt worden. Es sei Aufgabe der Verwaltungen, das Naturschutzgebiet zu schützen. Auch der gezeigte Film könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass es um das Gebiet und die Lethe schlecht bestellt sei. Das belegten die Untersuchungen der Nds. Landesforsten. Dass betroffene Landwirte bei Maßnahmen ggfls. zu entschädigen seien, sei selbstverständlich.

 

Kreisverwaltungsoberrat Meiners entgegnete hierauf, dass die Notwendigkeit eines weitergehenden Schutzes für das Gebiet der Ahlhorner Fischteiche unbestritten sei. Die Frage sei, wo man anfange und mit welchen Maßnahmen. Unverzichtbar sei es, die Landwirte vor Ort mitzunehmen und einzubinden. Die Erfahrungen aus dem Raddetal zeigten, dass ein Flächentausch raus aus dem Gebiet nicht einfach sei, da die Landwirte in der Regel Flächen vor Ort wünschten. Verbote gegen Landwirte, die sich gesetzeskonform verhielten, seien nicht zielführend. Daher sei eine gesetzliche Regelung über eine Verordnungsänderung nicht der Weg, der hier beschritten werden sollte. Vielmehr müssten gemeinsam geeignete Maßnahmen erarbeitet und vor allem Gelder zur Umsetzung der Maßnahmen generiert werden. All dies brauche Zeit.

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer verwies darauf, dass die Niedersächsischen Landesforsten als Betroffene mitbeteiligt seien und auch den von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Weg unterstützten.

 

Kreistagsabgeordneter Götting warb dafür, die Rechte der sich gesetzeskonform verhaltenden Landwirte zu beachten. Das geforderte Behördengespräch sei geführt worden und nun solle man entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung weiter verfahren. Er beantragte, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Kreistagsabgeordneter Arkenau erklärte, er bringe dem Antrag der Gruppe Grüne/UWG viel Sympathie entgegen. Maßnahmen müssten dennoch rechtlich haltbar sein. Er sehe derzeit keine direkte nachgewiesene Kausalität zwischen den Ahlhorner Fischteichen und den teilweise 4 Kilometer entfernten Flächen an der Lethe. Daher könne er dem vorliegenden Antrag der Gruppe Grüne/UWG nicht zustimmen.