Ohne erneute Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt sodann einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Die Berichtigung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lethe“ in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2 bis 5) wird beschlossen.