a)     Kostenregelung soziale Einrichtungen

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder trug den wesentlichen Inhalt der nachstehenden Mitteilung vor.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 04.06.20 hat Herr Riesenbeck angeregt, über den Umgang mit wegfallenden Leistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu berichten.

 

A.   Kostenregelung bei Anbietern der Eingliederungshilfe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

 

Für Angebote der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Landkreis als örtlicher Träger sachlich zuständig. Nur für diese Angebote ist von hier über Leistungen zu entscheiden.

Für Personen über 18 Jahre entscheidet das Land als zuständiger überörtlicher Träger über die Anerkennung von Kostenerstattungen aufgrund der Pandemie.

 

Zum örtlichen Träger:

Bis zum 30.04.2020 erfolgte für alle Anbieter des örtlichen Trägers, die ihren Sitz im Landkreis Cloppenburg haben, eine Weiterzahlung in vollem Umfang, unabhängig davon, in welchem Umfang die Leistung erbracht wurde.

Dies betrifft z.B. die Frühförderung, die Anbieter von Integrationshilfen, Heilpädagogische- und Sprachheilkindergärten.

 

Anschließend wurden analog zum überörtlichen Träger Abschläge gezahlt.

Die Leistungen im stationären Bereich blieben ja ohnehin bestehen.

 

Ab dem 01.05.2020 hatten die Leistungserbringer dann zum Erreichen einer Kostenerstattung Erklärungen abzugeben, wie der Geschäftsbetrieb ablief und wie das Personal eingesetzt wurde. Hierzu gab es folgende Alternativen:

 

1.      Abgabe einer Erklärung über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb
(Hier erklärt der Anbieter, dass er die Hilfen vollständig weiter erbracht hat).
--   Weiterzahlung zu 100 % unter Anrechnung des Abschlags

 

2.      Erklärung auf vollständige Weiterbeschäftigung und Bezahlung des vereinbarten Betreuungspersonals. (Hier erklärt der Anbieter, dass er sein Personal zu 100 % in anderen sozialen Bereichen der Eingliederungshilfe oder anderer sozialer Dienstleister eingesetzt hat.)
--  Weiterzahlung zu 100 % unter Anrechnung des Abschlags

 

3.      Antrag nach dem Sozialdienstleistereinsatzgesetz (SodEG)
(Dieser ist zu stellen, wenn die Leistungen nicht erbracht werden können und das Betreuungspersonal nicht anderweitig in der Eingliederungshilfe eingesetzt werden kann. Zuschüsse Dritter, z.B. Kurzarbeitergeld, werden angerechnet.)
-- Leistungen werden zu höchstens 75 % der durchschnittlichen Leistungen der letzten 12 Monate erbracht. Vorrangige Mittel sind anzurechnen.

 

Die Erklärungen zu 1. und 2. liegen für die meisten Anbieter hier im Landkreis vor. Anträge nach dem SodEG gibt es bislang nicht.

Anträge nach dem SodEG sind z. B. noch von Anbietern der Schulbegleitungen zu erwarten, da die Schulen geschlossen waren und das Personal in der Regel auch nicht anderweitig einzusetzen war.

 

Alle Leistungen, die jetzt erbracht werden (z.B. in der Frühförderung) werden vollständig vergütet. Alle Zahlungen erfolgen dem Grunde nach wie vor der Corona Pandemie.

 

 

B.    Kostenregelung bei Anbietern der Hilfe zur Pflege im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

 

 

Von den Pflegeeinrichtungen können Corona-bedingte Mindereinnahmen und Mehrausgaben bzw. Mehraufwendungen in der Pflege über die zuständigen Pflegekassen geltend gemacht werden.

 

Dies sind z.B. (nicht abschließend)

-           Personalmehraufwendungen durch Mehrarbeit, Neueinstellungen oder Honorarkräfte, weil Personal wegen Corona ausgefallen ist oder es ansonsten diesbezüglich Mehraufwand in der Pflege gibt.

 

-           Erhöhte Sachkosten z.B. wegen infektionshygienischer Schutzmaßnahmen.

 

-           Einnahmeausfälle bei ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten.

 

-           Einnahmeausfälle bei stationären und teilstationären Einrichtungen, die aufgrund des Corona-Geschehens einen Aufnahmestopp hatten oder vorübergehend schließen mussten, bzw. Beschränkungen hinnehmen mussten.

 

Darüber hinaus hat das Corona-Bündelungsgesetz rückwirkend zum 1. März auch den Ausgleich von Mindereinnahmen bzgl. sog. Investkosten für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie für ambulante Pflegedienste geregelt.

Investkosten (z.B. Aufwendungen für Gebäude, abschreibungsfähige Anlagengüter, Kapitalkosten, Erschließung von Grundstücken) werden vom Landkreis bearbeitet und stellen einen Bestandteil des Heimentgeltes dar (neben den Kosten für die Pflege, den sog. Hotelkosten wie Zimmer und Verpflegung).

Wenn Corona-bedingt Heimplätze nicht vergeben werden konnten, so gibt es nun die Möglichkeit neben dem o.g. Ausgleich durch die Pflegekassen auch einen Ausgleich für Investkosten hier zu beantragen.

Die Investkosten werden zwar hier bearbeitet, das Land erstattet dem Landkreis aber die Beträge.

 

 

b)   Sachstand Frauen- und Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg

 

Frau Dr. Neumann teilte zum aktuellen Sachstand der Planungen für das Frauen- und Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg mit, dass im Anschluss an die Sitzung des Sozialausschusses am 11.06.2020, in der dem Kreistag empfohlen worden war, die Schaffung eines Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes zu unterstützen, die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände zu einer Besprechung ins Kreishaus eingeladen worden sei. Den Vertreter*innen der Wohlfahrtsverbände sei das Rahmenkonzept vorgestellt worden und gemeinsam die Rahmenbedingungen für den Betrieb bzw. die Trägerschaft des zukünftigen Frauen- und Kinderschutzhauses erörtert worden. Im Ergebnis hat das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e. V. seine Bereitschaft erklärt, als Träger und Betreiber des zukünftigen Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis fungieren zu wollen. Das DRK entspricht den im Rahmenkonzept festgelegten Anforderungen an einen Träger/Betreiber.

Zwischenzeitlich sei schon intensiv an einem erweiterten Konzept für das Frauen- und Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg sowie an entsprechenden Finanzierungs- und Bauplänen gearbeitet worden. Man sei in der Planung ein gutes Stück vorangekommen.

 

Vorsitzender Dr. Vaske stellte fest, dass keine weiteren Mitteilungen vorlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: