Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dass der Landkreis Cloppenburg den Krankenhäusern im Landkreis Cloppenburg auf Nachweis eine Ausfallbürgschaft für den Fall zusichert, dass aufgrund der notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie Zahlungsunfähigkeit eintritt und sofern die ausreichende Liquidität nicht rechtzeitig durch anderweitige Bürgschaften oder Maßnahmen des Landes Niedersachsen oder des Bundes aufgefangen werden kann.

Die Ausfallbürgschaft steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen und beihilferechtlichen Zulässigkeit und ist auf eine maximale Summe von 6,3 Mio. € begrenzt. Der Beschluss ist befristet bis 31.12.2021.


Wirtschaftsförderer Gehrmann trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/20/127 vor. Er ergänzte, dass es sich um eine Art Grundsatzbeschluss handeln würde. Im Fall des Falles müsse nochmals genau geprüft werden.

 

Landrat Wimberg betonte, dass die Ausfallbürgschaft unter dem Vorbehalt der rechtlichen und beihilferechtlichen Zulässigkeit stehe. Mit dem Landkreis Vechta sei im Vorfeld abgestimmt worden, ein einheitliches Verfahren zu gewährleisten.

 

Kreistagsabgeordneter Götting verwies auf den vorangegangen Beschluss des Kreistages vom März dieses Jahres. Er erläuterte, dass sich die Situation hinsichtlich der finanziellen Risiken für die Krankenhäuser in den vergangenen Monaten nicht wesentlich geändert habe.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Stoffers, betonte Landrat Wimberg ausdrücklich, dass es sich nicht um eine allgemeine Bürgschaft sondern um eine Ausfallbürgschaft handeln würde. Der Beschluss komme nur zur Anwendung, falls andere Mittel verspätet eingehen. Dies müsse dann zudem noch nachgewiesen werden. Es gehe also nur darum, Liquiditätslücken aufzufangen. Weil es enge rechtliche Grenzen gebe, sei dies genau zu prüfen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: